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Frommenwiler: Der rassisitsche Primat kann's nicht lassen
Donnerstag, den 29. März 2012 um 21:24 Uhr
Gegen Willi Frommenwiler (älterer Bericht), den Betreiber der Website "kriminelle Ausländer" , wurde Anzeige erstattet. Experten beurteilen die Inhalte als zivil- und strafrechtlich problematisch.Willi Frommenwiler; der Fascho mit dem einfältigen Gesichtsausdruck...
Bis heute Morgen prangte über der privaten Homepage laut Recherchen des Senders Radio 24 zudem ein Banner mit dem Schriftzug «Wanted – Dead or Alive». Gegen den Betreiber der Website, Willi Frommenwiler, hat ein Zürcher Anwalt deshalb heute Strafanzeige wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit» eingereicht. Frommenwiler ist Präsident der Auto-Partei Bern und stand schon mehrmals wegen Rassismusvorwürfen vor Gericht (siehe Box).
«Wenn man das nicht mehr sagen darf...»
Frommenwiler selbst war über die Strafanzeige zwar noch nicht informiert. Einer Schuld ist er sich aber ohnehin nicht bewusst: Er habe die Website vor rund fünf Jahren aufgeschaltet, weil er unzufrieden mit der Situation gewesen sei. «Wenn die Polizei die Probleme mit gewalttätigen Ausländern nicht in den Griff bekommt, müssen die Bürger halt selbst einschreiten.» Dass der «Dead or Alive»-Schriftzug zum Problem werden könnte, hätte er nie gedacht: «Wenn man solche Sachen nicht mehr sagen darf, dann weiss ich auch nicht mehr.»
Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht an der Universität Zürich, sieht das anders. «Das könnte man als Aufforderung zur Begehung von Straftaten auffassen, sprich: als Anstiftung, diesen Menschen Gewalt anzutun.» Doch nicht nur der Schriftzug sei problematisch, sondern auch die Homepage als solche. «Die Seite fordert Private zur Verbrechersuche auf. Es liegt auf der Hand, dass dadurch eine unbeherrschbare Situation entsteht.» Einerseits für die Bevölkerung, denn auch unbescholtene Bürger könnten zum Beispiel durch Verwechslung Gefahr laufen, von Privaten verhaftet zu werden. Andererseits für die Gesuchten selbst, denn sie hätten trotz allem das Recht auf ein gesetzlich festgelegtes Verfahren. «Die private Website masst sich staatliche Aufgaben an, was in einem Rechtsstaat wie der Schweiz weder nötig noch angemessen ist.» Private Fahndungen sind laut Tag nur angebracht, wenn die Öffentlichkeit von der Polizei explizit zur Mithilfe aufgefordert wurde.
Datensammlung könnte unzulässig sein
Auch Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht an der Universität Zürich, stuft die Inhalte der Website als heikel ein. Aus der Summe der Einzelmeldungen entstehe hier eine Datensammlung, die aus drei Gründen unzulässig sein könnte. Erstens müssten privat angelegte Datensammlungen vor Eröffnung angemeldet werden, wenn sie besonders schützenswerte Personendaten enthalten – «das ist bei einer polizeilichen Fahndung der Fall».
Zweitens verschaffe sich die Liste einen «quasi-amtlichen Charakter» und sammle Material, das nicht Eigenleistung sei, sondern aus fremder Quelle stamme. Hier gehe es unter anderem auch um Copyright. Und drittens, sagt Breitschmid, liege die Herrschaft über Fahndungsdaten bei den polizeilichen Dienststellen. Durch die private Verbreitung der Daten würden Urheberrecht und der polizeiliche Zweck der Fahndung in Frage gestellt.
Quelle: der Bund
Anruf von der Kantonspolizei
Am Abend waren der «Dead or Alive»-Schriftzug und die Bilder von der Website verschwunden. Genauso wie ein Teil der Fahndungsprofile. Aufgeführt gewesen war beispielsweise das Profil einer Frau, nach der wegen Verstoss gegen das Betreibungsrecht gefahndet wurde, in einer Reihe mit gesuchten Einbrechern oder Drogendealern.
Wie Radio 24 ebenfalls berichtete, hat die Kantonspolizei Willi Frommenwiler heute kontaktiert. Was der genaue Gegenstand des Gesprächs gewesen ist, wollte Daniela Sigrist, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, nicht kommentieren. Man hätte den Betreiber der Website kontaktiert, weil man ihn auf «gewisse möglicherweise heikle Punkte» habe aufmerksam machen wollen, «dies auch in präventivem Sinn».