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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Willi Frommenwiler verurteilt

Was genau sind Primaten? Auch das Zitieren des Dudens half dem Präsidenten der kantonalen Autopartei nichts: Willi Frommenwiler wurde wegen einer rassenfeindlichen Äusserung verurteilt.

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Intelligenzbestie Frommenwiler

 
Das Obergericht des Kantons Bern hält die Formulierung «Primaten im Asylbereich» für unzulässig. Es bestätigte am Freitag das Urteil der Vorinstanz gegen den Präsidenten der kantonalen Autopartei wegen Rassendiskriminierung.

Der Angeschuldigte Willi Frommenwiler sagte vor Obergericht, mit dem Gebrauch des Ausdrucks «Primaten» habe er niemanden verletzten wollen. Er stütze sich dabei auf den Duden. Gemäss dessen Definition sind Primaten «Angehörige einer Menschen, Affen und Halbaffen umfassenden Gattung der Säugetiere».

Das Obergericht glaubte ihm nicht, dass er den Ausdruck in seinem Blog-Eintrag im Internet in guten Treuen gemacht habe. Die vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, wenn jemand als Primat bezeichnet werde, entgegne er in aller Regel: «Ich bin doch kein Affe».

Bei Publikationen, die sich an die Allgemeinheit richteten, sei vom «unbefangenen Durchschnittsleser» auszugehen. Das bedeute, dass der angefochtene Eintrag so verstanden werde, als seien hier Asylbewerber mit Affen gleichgesetzt worden. Damit würden sie in ihrer Menschenwürde verletzt. Somit habe der Verfasser Willi Frommenwiler gegen die Antirassismusnorm verstossen.

Frommenwiler, der die bernische Autopartei präsidiert, will erst nach Rücksprache mit dem Präsidium über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden.

Notiz: Laut Frommenwiler nennt sich die Freiheitspartei wieder wie früher Autopartei.