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Communiqu? zum Antifaschistischen Abendspaziergang
Sonntag, den 16. Oktober 2005 um 12:10 Uhr
{mosimage} Mit Enttäuschung, Entsetzen und grossem Unverständnis blicken wir auf die Geschehnisse des gestrigen Abends zurück. Gleichzeitig sind wir aber umso entschlossener in Thun weiter Zeichen gegen Faschismus und Polizeirepression zu setzen.
Berichterstattung[Indymedia] Bericht 1; Bericht 2; Bericht 3; Bericht 4; Bericht 5; Bericht 6
[TT] Front; Seite 23; Kommentar;
[Bund] Bericht zum Abenspaziergang
Für gestern Abend hatten wir dazu aufgerufen ein kraftvolles, friedliches und lautstarkes Zeichen gegen Rechtsextremismus und rechte Gewalt zu setzen.
In der letzten Zeit kam es in Thun immer wieder zu brutalen Neonaziübergriffen. Der bisherige Höhepunkt erreichte die rechte Gewalt als ein Neonazi mehrmals gezielt auf „Linke“ schoss und dabei eine Person im Oberschenkelbereich traf. Der stadtbekannte Schütze wurde schon zuvor mehrmals mit Schusswaffen im Gepäck von der Polizei kontrolliert und war an mehreren rechtsextrem motivierten Übergriffen beteiligt. Die Thuner Polizei blieb untätig, im Gegensatz zum gestrigen Abend.
Als sich ca. 300 AntifaschistInnen gestern Abend am Thuner Bahnhof besammelten, wurden sie mit einem übertrieben grossen Polizeiaufgebot eingekesselt. Die Polizei forderte die KundgebungsteilnehmerInnen dazu auf, sich vom Bahnhofsplatz zu entfernen, liess aber Leute, welche auf dieses Angebot eingehen wollten nicht aus dem Kessel raus. Als 2 Personen mit einem verantwortlichen Polizisten über den weiteren Verlauf des Abends sprechen wollten und sich mit erhobenen Händen der Polizei näherten, wurden diese mehrmals aus nächster Nähe mit Gummischrot beschossen. Alle DemonstrantInnen reagierten mit lautstarker Empörung, blieben aber trotzdem ruhig und selbstdisziplinert.
Die Stimmung im Kessel entspannte sich jedoch wieder, worauf ein Musiker mit Bass den Antifa- Blues zum Besten gab. Trotz den schlechten Aussichten, blieb die Stimmung gut. Die AntifaschistenInnen spazierten in einer „Bolognaise“ im Kessel umher. Ausserhalb des Polizeikessels sammelten sich mehrere hundert weitere AntifaschistInnen an, welche nicht mehr zu den anderen Demonstrierenden im Kessel gelangen konnten. Die Stimmung innerhalb und ausserhalb des Kessels wurde abrupt schlechter als die Polizei versuchte die Sympathisanten ausserhalb des Kessels mit Gewalttaten zu vertreiben versuchten. Ausserhalb des Kessels kam es zu Scharmützeln, die Polizei setzte mehrmals Gummischrot, Tränengas und Schlagstöcke ein, sogar ein Wasserwerfer wurde aufgefahren.
Die Polizei zog den Kessel immer wieder enger, wobei es zu Übergriffen seitens der Polizei gegen friedliche DemonstrantInnen kam. Um die Leute zusammenzutreiben, setzte die Polizei Schlagstöcke, Pfefferspray und Gummischrot ein. Die Polizei verkündete per Megafon, dass sie nicht gewillt sei, den gesetzlichen Mindestabstand für den Einsatz von Gummigeschossen einzuhalten und feuerte aus 2 Metern Distanz auf Kopfhöhe der DemonstrantInnen mehrere Salven ab. Entgegen der Behauptungen der Polizei geschah dies nicht während eines Ausbruchsversuches, denn einen Solchen hat es nie gegeben. Es gab mehrere verletzte AntifaschistInnen.
Nach diesem brutalen und unnötigen Polizeieinsatz forderte die Polizei die DemonstrantInnen auf, sich einzeln kontrollieren zu lassen und die Personalien anzugeben. Trotz aller Provokationen seitens der Polizei verhielten sich die KundgebungsteilnehmerInnen friedlich und kooperativ. Innerhalb des Polizeikessels kam es weder zu Sachbeschädigungen noch zu Angriffen auf die Polizei. Die Polizei drohte allen TeilnehmerInnen mit einer Anzeige wegen Nichteinhalten einer amtlichen Verfügung, obwohl den DemonstrantInnen keine Möglichkeit geboten wurde, diese Verfügung einzuhalten, da sie den Kessel zu keinem Zeitpunkt verlassen konnten.
Es ist für alle offensichtlich, dass es der Polizei nicht um das Verhindern von Sachschäden ging. Es ging einzig darum, ein antifaschistisches Statement in der Stadt Thun zu verhindern.
Es ist angesichts der „Schwere“ des „Verbrechens“ (Nichteinhalten einer Amtlichen Verfügung) ebenfalls offensichtlich, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bewusst missachtet wurde. Ein Menschenrecht, wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, darf nur in äusserst schwerwiegenden Fällen verletzt werden, wozu eine fehlende Bewilligung für eine Kundgebung nicht gezählt werden kann.
Unser Dank gilt allen Menschen, welche sich nicht durch die Medienhetze und der polizeilichen Repression davon abhalten liessen, ihre Meinung kundzutun.
Gummischrot und Tränengas können unsere Stimmen nicht verstummen lassen.
Für die Freiheit für das Leben – Nazis von der Strasse fegen.
Mit antifaschistischen Grüssen
Antifa Oberland
Für weitere Fragen wenden Sie sich an:
antifa@paranoya.ch