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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Thun: Beschwerde wegen Polizeiverhalten am 15/10/05
Sonntag, den 19. November 2006 um 23:14 Uhr
Verhinderter Thuner Antifaschistischer Abendspaziergang vom 15. Oktober 2005: Beschwerdeführer aus dem Polizeikessel:Nach dem ersten Erfolg vor Verwaltungsgericht nun Verwaltungsgerichtsbeschwerde wegen Polizeiverhalten
Gegen diesen Verhinderungsbeschluss waren drei Betroffene an den Regierungsstatthalter von Thun gelangt. Nachdem sich dieser weigerte, darauf einzutreten, erhoben sie Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Am 24. Juli 2006 hob dieses in einem Grundsatzurteil den Nichteintretensentscheid des Regierungsstatthalters auf und verpflichtete diesen, den Verhinderungsbeschluss des Gemeinderates inhaltlich auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Dieses Verfahren ist noch hängig.
Auch gegen das Vorgehen der eingesetzten Polizeiverbände selber waren die Beschwerdeführer separat an die kantonale Polizei- und Militärdirektion gelangt. Trotz des erwähnten Urteils des Verwaltungsgerichts weigerte sich aber auch diese, die Sache inhaltlich zu beurteilen.
Gestützt auf den Erfolg ihrer ersten Verwaltungsgerichts-beschwerde sind die Beschwerdeführer nun gegen diese Weigerung wiederum an das Verwaltungsgericht gelangt.
Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren nun den Rechtsweg auch für die inhaltliche Beurteilung der damaligen polizeilichen Massnahmen öffnet.
Es wird aber auch ganz allgemein für die zukünftige „Police Bern“ klare Rechtswege gegen polizeiliche Üebergriffe aufzeigen - eine Regelung, die die im November 2006 im bernischen Grossen Rat zur zweiten Lesung kommende Revision des kantonalen Polizeigesetzes zu treffen unterliess.
Noch hängig ist ferner beim Untersuchungsrichteramt Berner Oberland eine Strafanzeige. Letztere richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den zurücktretenden Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des Nordwest-schweizerischen Polizeikonkordates. Bern, 19. November 2006 / dj