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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Thun: Beschwerde wegen Polizeiverhalten am 15/10/05

Verhinderter Thuner Antifaschistischer Abendspaziergang vom 15. Oktober 2005: Beschwerdeführer aus dem Polizeikessel:
Nach dem ersten Erfolg vor Verwaltungsgericht nun Verwaltungsgerichtsbeschwerde wegen Polizeiverhalten
 
Am 15. Oktober 2005 hatte der Thuner Gemeinderat den Antifaschistischen Abendspaziergang von ca. 300 Polizisten des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates unter Einsatz von Wasserwerfern, Sperrgitterfahrzeugen und Reizstoffen verhindern lassen. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten, kontrolliert und für den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei (BAP) registriert.
Gegen diesen Verhinderungsbeschluss waren drei Betroffene an den Regierungsstatthalter von Thun gelangt. Nachdem sich dieser weigerte, darauf einzutreten, erhoben sie Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Am 24. Juli 2006 hob dieses in einem Grundsatzurteil den Nichteintretensentscheid des Regierungsstatthalters auf und verpflichtete diesen, den Verhinderungsbeschluss des Gemeinderates inhaltlich auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Dieses Verfahren ist noch hängig.

Auch gegen das Vorgehen der eingesetzten Polizeiverbände selber waren die Beschwerdeführer separat an die kantonale Polizei- und Militärdirektion gelangt. Trotz des erwähnten Urteils des Verwaltungsgerichts weigerte sich aber auch diese, die Sache inhaltlich zu beurteilen.
Gestützt auf den Erfolg ihrer ersten Verwaltungsgerichts-beschwerde sind die Beschwerdeführer nun gegen diese Weigerung wiederum an das Verwaltungsgericht gelangt.
Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren nun den Rechtsweg auch für die inhaltliche Beurteilung der damaligen polizeilichen Massnahmen öffnet.
Es wird aber auch ganz allgemein für die zukünftige „Police Bern“ klare Rechtswege gegen polizeiliche Üebergriffe aufzeigen - eine Regelung, die die im November 2006 im bernischen Grossen Rat zur zweiten Lesung kommende Revision des kantonalen Polizeigesetzes zu treffen unterliess.

Noch hängig ist ferner beim Untersuchungsrichteramt Berner Oberland eine Strafanzeige. Letztere richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den zurücktretenden Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des Nordwest-schweizerischen Polizeikonkordates. Bern, 19. November 2006 / dj