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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

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Anti-WEF-Demonstrant verurteilt

Ein mittlerer Saubannerzug erschütterte im Januar 2007 die Zürcher Innenstadt nach einer Anti-WEF-Demonstration. Zahlreiche Häuser wurden besprayt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld - das Gericht sah das anders.

 

Am 20. Januar 2007 kam es in der Zürcher Innenstadt anlässlich einer unbewilligten Anti-WEF-Demonstration zu massiven Ausschreitungen. In den Abendstunden zogen rund 200 vermummte Jugendliche durch die Zürcher City, wobei sie zwischen Lindenhof, Ratshaus und Niederdorf zahlreiche Gebäude besprayten. Mit Emblemen wie «No WEF» oder mit Hammer und Sichel. Dann zündeten die Chaoten Feuerwerkskörper und setzten eine in einem Einkaufswagen mitgeführte Dinosaurier-Figur in Brand. Der Sachschaden an den Gebäuden war beträchtlich.

Ex-Gymnasiast als Chaot

In den späten Abendstunden konnte die Polizei mehrere Demonstranten festnehmen. Darunter auch einen heute 21-jährigen Praktikanten aus der Ostschweiz. Der St. Galler Ex-Gymnasiast war mit einer Sturmmütze maskiert. Gegen ihn wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet und im September 2008 Anklage erhoben.

Im letzten Oktober stellte der Angeklagte vor Gericht seine Teilnahme an der Demo nicht grundsätzlich in Abrede. Hingegen machte er geltend, dass er alleine unterwegs gewesen sei und nichts beschädigt habe. Deshalb sei er vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freizusprechen, verlangt er.

Polizist als Kronzeuge

Das Gericht stützte sich aber auf die belastenden Aussagen eines Polizeibeamten ab. Dieser Kronzeuge hatte den Ostschweizer beobachtet und als Teil einer Sprayergruppe klar identifiziert.

Womit das Gericht den Sachverhalt als erstellt einstufte und ausschloss, dass der Beschuldigte als Einzelperson unterwegs gewesen sei. Vor allem sein Vermummungsmaterial lasse keine Zweifel aufkommen, dass es dem Angeklagten bei seiner Teilnahme an der Kundgebung genau um diesen «Kick» gegangen sei. Der Angeschuldigte hatte vergeblich geltend gemacht, dass er die Mütze bloss aus Angst vor Rechtsextremen getragen habe. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn wegen Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von

45 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 300 Franken Busse. Mit dem Schuldspruch soll der junge Ostschweizer auch die Gerichtskosten von über 1800 Franken tragen.

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