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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Reitschule soll nicht verkauft werden

Der Gemeinderat der Stadt Bern lehnt die Initiative, die den Verkauf der Reitschule verlangt, ab. Er hält an seiner Planung fest, die eine Aufwertung für das Gebiet Schützenmatte vorsieht.
 

Der Gemeinderat hat die Abstimmungsbotschaft zur Initiative «Schliessung und Verkauf der Reitschule» zuhanden des Stadtrats verabschiedet, schreibt die Stadt Bern in einer Mitteilung. Die Initiative verlangt den Verkauf der Reitschule und die Räumung des Kulturlokals bis Ende 2011.

Die Reitschule sei ein schutzwürdiges Objekt von nationaler Bedeutung, das nicht abgerissen werden könne, schreibt die Stadt Bern weiter. Darum möchten die Initianten der Initiative den Gebäudekomplex in Zukunft zum Beispiel als Hallenbad, Sporthalle, Kino oder Einkaufszentrum nutzen. Der Käufer oder die Käuferin der Reitschule könnte laut Initiativkomitee unter Einhaltung der baurechtlichen und denkmalpflegerischen Vorgaben unabhängig von der Stadt über die Nutzung entscheiden.

Vielseitiges Kulturangebot müsste weichen

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass das von der Initiative geforderte Vorgehen ungeeignet ist. Er befürchtet, dass das Kulturangebot, das insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung ein Bedürfnis ist und hohe Beachtung findet, bei Annahme des Volksbegehrens weichen müsste und verloren ginge. Zudem weist er darauf hin, dass die Stadt auf eine zukünftige Nutzung keinen Einfluss mehr ausüben könnte.

Für die Schützenmatte ist kürzlich ein Planungsprozess eingeleitet worden, der die Aufwertung des Gebiets zum Ziel hat. Dieser Prozess darf nach Ansicht des Gemeinderates nicht durch einen Verkauf untergraben werden, dessen städtebaulichen und finanzpolitischen Konsequenzen nicht absehbar sind.


Quelle: berner zeitung