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Unia und GBT ziehen Beschwerde ans Bundesgericht weiter

Die Unia und der Gewerkschaftsbund Thun ziehen ihre Beschwerde gegen das revidierte Thuner Demorecht vors Bundesgericht. Dies, nachdem bereits Stadt- und Kantonsregierung das überarbeitete Reglement guthiessen.
 
Die Gegner des umstrittenen revidierten Thuner Ortspolizeireglements (OPR) geben nicht auf. Nachdem der Thuner Regierungsstatthalter Bernhard Wyttenbach und die Kantonsregierung ihrer Beschwerde eine Abfuhr erteilt haben, ziehen der Gewerkschaftsbund Thun (GBT) und die Gewerkschaft Unia Sektion Berner Oberland an die nächste Instanz – das Bundesgericht – weiter. Dies teilten die Unia und der Gewerkschaftsbund Thun gestern in einer Medienmitteilung mit.
Erst vor einem knappen Monat hatte der Regierungsrat die Beschwerde der Gegner mit der Begründung, das OPR sei verfassungskonform, abgewiesen und somit die vorinstanzlichen Entscheide bestätigt.

«Kriminalisierte Demos»
«Das verschärfte Demorecht verstösst klar gegen verschiedene Grundrechte», begründete Udo Michel, Geschäftsleiter Unia Sektion Berner Oberland und GBT-Präsident, den Gang vors Bundesgericht. «Es schränkt unsere Gewerkschaftsarbeit ein, indem sogenannte Spontan-Kundgebungen – zum Beispiel ein Protestmarsch von Arbeitnehmern nach Ankündigung einer Massenentlassung – sehr schnell unterbunden werden könnten. Neu müsste nämlich eine formelle Meldung der Organisatoren an die Polizei erstattet werden, welche faktisch einer Bewilligungspflicht entspräche.» Solche Demos würden somit auf unzulässige Weise kriminalisiert. Zudem treffe das Demorecht nicht nur gewalttätige Chaoten, sondern auch unbescholtene Bürger. «Bereits die Anwesenheit am Besammlungsort einer unbewilligten Kundgebung würde strafbar sein», kritisiert Michel weiter.

«Praktikables Instrument»
«Ich habe diesen Schritt geahnt», sagte der Thuner Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher Direktion Sicherheit, gestern auf Anfrage. «Ich denke, dass das Bundesgericht die Argumente der vorherigen Instanzen stützen wird.» Siegenthaler erachtet das neue OPR als «praktikables Instrument», mit dem aber «je nach Fall verhältnismässig» umzugehen sei.

Der Auslöser: Antifa
Die Auslöser für die Verschärfung des Thuner Demorechts waren die antifaschistischen Abendspaziergänge in den Jahren 2003 und 2005. Im Oktober 2005 wurde die unbewilligte Demo von einem Grossaufgebot der Polizei beendet. Zahlreiche Personen wurden dabei angehalten und kontrolliert. Ein Jahr später sprach sich der Stadtrat mit 26 zu 7 Stimmen für eine Gesetzesverschärfung aus.
Christoph Kummer TT