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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Basisgewerkschaft: Verboten!


Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

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keine Gewerkschafter...
 
Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.

Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es, wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang.

"Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung." so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin.

Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.

Links: Sonderseite zum FAU-Verbot, FAU Bern, Video einer Aktion der FAU an der Berlinale