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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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600-Franken-Busse f?r ?Weltwoche?-Journalist

«Weltwoche»-Redaktor Urs Paul Engeler ist wegen eines Berichts über den Entwurf zum Staatsschutzgesetz zu einer Busse von 600 Franken verurteilt worden.
 
Er hat das Urteil angefochten, wie er am Donnerstag auf Anfrage sagte.

Im vergangenen August hatte die «Weltwoche» über den noch unveröffentlichten Vorentwurf zum neuen Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit berichtet. Die Bundesanwaltschaft (BA) leitete ein Strafverfahren wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen ein und erstattete im Januar dieses Jahres Anzeige bei der bernischen Justiz Anzeige gegen Engeler. Mit Entscheid vom 27. Januar verurteilte das Untersuchungsrichteramts III Bern-Mittelland den Journalisten zu einer Busse von 600 Franken. Das Urteil fiel somit nahezu gleichzeitig mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzesentwurfs durch Justizminister Christoph Blocher im Internet.

Engeler, der den Fall in der jüngsten Ausgabe der «Weltwoche» beschrieb, hat das Strafmandat angefochten. Die Angelegenheit geht damit an den Einzelrichter. Engeler hält seine Verurteilung für willkürlich und angesichts des nun online veröffentlichten Gesetzesentwurfs für lächerlich.

Die Bundesanwaltschaft führt ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit einem Artikel Engelers. Darin war am vergangenen 8. Dezember beschrieben worden, wie der Swisscom-Beschluss des Bundesrats am vergangenen 23. November zu Stande gekommen war. In diesem Zusammenhang werde die Bundeshausredaktion der «Weltwoche» überwacht und somit die journalistische Arbeit systematisch eingeschränkt, kritisierte Engeler. Die BA will mit den Verfahren auch die Urheberschaft der Indiskretionen klären und war im Swisscom-Fall auf Grund eines Hinweises der Bundeskanzlei aktiv geworden. Ermittelt wird deshalb auch wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung.

Quelle: AP