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Abendspaziergang: Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben.
Dienstag, den 21. Februar 2006 um 09:12 Uhr
Am 15. Oktober 2005 liess der Thuner Gemeinderat den Antifaschistischen Abendspaziergang von ca. 300 Polizisten des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates unter Einsatz von Wasserwerfern, Sperrgitterfahrzeugen und Reizstoffen verhindern. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten, kontrolliert und für den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei (BAP) registriert.Gegen den Beschluss des Gemeinderates, diese Kundgebung zu unterdrücken, waren drei Betroffene an den Regierungsstatthalter von Thun gelangt. Nachdem sich dieser weigerte, darauf einzutreten, haben sie nun Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben.
Bereits hängig sind bei der kantonalen Polizei- und Militärdirektion eine Beschwerde gegen das Vorgehen der eingesetzten Polizeiverbände und beim Untersuchungs-richteramt Berner Oberland eine Strafanzeige. Letztere richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates.
Daniele Jenni