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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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2. Prozesstag im Aubonne - "Fall"
Donnerstag, den 16. Februar 2006 um 05:47 Uhr
Sechs weitere Polizisten die direkt und indirekt am Einsatz auf derAubonnebrücke beteiligt waren, der aktuelle Vorgesetzte des AngeklagtenDeiss und eine weitere Aktivistin der damaligen Aktion wurden heiuteals Zeugen/Zeuginnen vernommen.
http://www.aubonnebridge.net/
Der Einsatzleiter Poget wird von Kollegen als "spontan und impulsiv" bezeichnet und scheint die Anweisungen seiner Vorgesetzten nicht befolgt zu haben. Vor Ort angekommen, ging er über den Auftrag, den er von seinen Vorgesetzten erhalten hatte, die Situation zu untersuchen, und der Leitstelle Bericht zu erstatten, hinaus. Durch seine spontane Aktion, bei der er die Transparente der ersten Gruppe entfernte, brachte er die AutofahrerInnen, die DemonstrantInnen und die eingesetzten Polizeibeamten in Gefahr.
Seine Vorgesetzten verneinten, ihm weitere Aufträge erteilt zu haben, nachdem er auf der Brücke angekommen war. Mit wem sprach der Einsatzleiter also dann? Auf diese Frage antwortete Poget, dass er nicht wusste, ob er mit seinen Vorgesetzten oder nur den Telefonisten gesprochen hätte.
Wieder einmal haben sich die Fragen und Zeugenaussagen um das Problem der sprachlichen Verständigung gedreht. Es stellte sich die Frage, warum der Einsatzleiter Poget nicht seinen Untergebenen Deiss informiert hatte, der sich in einer aussergewöhnlichen Situation befand.
Alle Zeugen bestätigten die Vorstellung, dass alle Sicherheitsmassnahmen (die Verteilung der "Einsatzdioktrin" (das Verbot individuelle Entscheidungen zu treffen, der Vorrang, der der Sicherheit der DemonstrantInnen eingerämt werden sollte) vom Grossteil der eingesetzten Kräfte schlichtweg ignoriert wurde.
Der Staatsanwalt hingegen versucht, die Unfähigkeit der Polizeikräfte dadurch zu erklähren, dass den Polizisten die Aktionsform unbekannt waren.
Der Anwalt der Geschädigten auf der Gegenseite versuchte darzulegen, dass der Krankenwagen entgegen den Behauptungen der Polizei erst um 11:29 Uhr und nicht schon um 11:17 Uhr gerufen wurde: 12 Minuten, nachdem das Seil durchgeschnitten worden war. Damit stellt sich die Frage, warum sie nachdem Martin abgestürzt war nicht schneller für erste Hilfe sorgten.