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Newswire

Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Strafanzeige gegen Verantwortliche des Thuner Kessels vom 15. Oktober 2005

Am 16. Januar 2006 haben drei Betroffene in Zusammenhang mit der Verhinderung des Antifaschistischen Abendspazierganges vom 15. Oktober 2005 in Thun Strafanzeige eingereicht. Sie richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des damals ungerechtfertigt eingreifenden Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates. Gerichtet ist sie an das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland.
 

 

Die Kundgebung wurde von Anfang an von ca. 300 Polizisten des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates (namentlich Kantons- und Stadtpolizei Bern und Solothurn) eingekreist, die betroffenen Personen unter Einsatz von Wasserwerfern, Sperrgitterfahrzeugen und Reizstoffen festgehalten und kontrolliert. Die Daten wurden gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) der Bundesamtes für Polizei weitergeleitet (Fichierung).

 

Bereits am 15. November 2005 war gegen die Verhinderung dieses Antifaschistischen Abendspazierganges Beschwerde eingereicht worden. Diese ist noch hängig und richtet sich gegen die Anweisung des Thuner Gemeinderates (Exekutive) an die Kantonspolizei Bern, die Kundgebung nicht stattfinden zu lassen. Gerichtet ist sie an den Regierungsstatthalter von Thun. Eine Reaktion von dieser Seite steht bis heute noch aus.

 

Bern, 17. Januar 2006