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Strafanzeige gegen Verantwortliche des Thuner Kessels vom 15. Oktober 2005
Mittwoch, den 18. Januar 2006 um 09:06 Uhr
Am 16. Januar 2006 haben drei Betroffene in Zusammenhang mit der Verhinderung des Antifaschistischen Abendspazierganges vom 15. Oktober 2005 in Thun Strafanzeige eingereicht. Sie richtet sich formell gegen Unbekannt, schliesst aber den Thuner Sicherheitsdirektor und weitere verantwortliche Mitglieder des Thuner Gemeinderates ebenso ein wie leitende und ausführende Polizeiangehörige des damals ungerechtfertigt eingreifenden Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates. Gerichtet ist sie an das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland.
Die Kundgebung wurde von Anfang an von ca. 300 Polizisten des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates (namentlich Kantons- und Stadtpolizei Bern und Solothurn) eingekreist, die betroffenen Personen unter Einsatz von Wasserwerfern, Sperrgitterfahrzeugen und Reizstoffen festgehalten und kontrolliert. Die Daten wurden gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) der Bundesamtes für Polizei weitergeleitet (Fichierung).
Bereits am 15. November 2005 war gegen die Verhinderung dieses Antifaschistischen Abendspazierganges Beschwerde eingereicht worden. Diese ist noch hängig und richtet sich gegen die Anweisung des Thuner Gemeinderates (Exekutive) an die Kantonspolizei Bern, die Kundgebung nicht stattfinden zu lassen. Gerichtet ist sie an den Regierungsstatthalter von Thun. Eine Reaktion von dieser Seite steht bis heute noch aus.
Bern, 17. Januar 2006