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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Frankreich r?stet bei der Terrorabwehr rechtlich weiter auf

Das französische Parlament hat am gestrigen Donnerstag ein scharfes Anti-Terrorgesetz endgültig verabschiedet. Hauptbestandteil des umstrittenen Vorhabens ist der massive Ausbau der Videoüberwachung gemäß dem Vorbild Großbritanniens. Eine bessere Bekämpfung des Terrorismus erhoffen sich die Franzosen überdies von der Verpflichtung der Betreiber von Internet-Cafés, die bei der Abwicklung ihrer Dienste anfallenden Verbindungsdaten ein Jahr lang zu speichern. Diese Regelung gilt vom 1. Januar 2006 an auch für Mobilfunkbetreiber. Die Sicherheitsbehörden sollen so Kontakte und Bewegungen anhand der Profile von Terrorverdächtigen nachvollziehen können.
 
Im Prinzip hatte die Nationalversammlung dem eiligen Projekt des konservativen Innenministers Nicolas Sarkozy in Paris bereits Ende November zugestimmt. Es galt aber noch, Differenzen zwischen dem Parlament und dem Senat zu bereinigen. Nun haben beide Kammern dem Gesetz zugestimmt. Die oppositionellen Sozialisten suchen trotzdem noch nach Wegen, um die Ausweitung der Überwachung zu verhindern. Sie haben sich bei der Abstimmung zwar erneut enthalten, wollen aber Beschwerde beim obersten Verfassungsrat einlegen. Das Vorhaben schneidet ihrer Meinung nach zu tief in die verbrieften Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ein. Während der 1. Lesung hatten sie zunächst noch erwogen, die Vorlage mitzutragen und eine parteiübergreifende Verabschiedung zu ermöglichen.

Bleibt es bei der Umsetzung der Regierungspläne, werden Videokameras bald zum täglichen Begleiter der Franzosen und ihrer ausländischen Besucher. Die Videoüberwachung soll künftig flächendeckend im öffentlichen Personennahverkehr, in Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden sowie Plätzen sowie zum Schutz von Atomkraftwerken und öffentlichen Industrieanlagen möglich sein. Ferner soll der Autoverkehr damit besser überwacht werden. Observiert werden sollen die Reisenden etwa an den Mautstellen von Autobahnen. Aufgezeichnet werden dürfen Nummernschilder sowie Informationen, die zur Identifikation der Auto-Insassen nötig sind. Im Vorgriff auf die Umsetzung einer umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten müssen die Anbieter öffentlicher Internet-Terminals und Mobilfunkbetreiber ihre Kunden stärker kontrollieren und ihre gesamten Verbindungsinformationen für ein Jahr lang aufbewahren.

Eine weitere Verschärfung bringt die Möglichkeit für Strafverfolger, bei Terrorverdacht die Dauer des ersten Polizeiverhörs von bisher vier auf sechs Tage noch vor Ausstellung eines Haftbefehls zu verlängern. Die Höchstdauer der Strafe für Terroristen wird auf 30 Jahre ausgedehnt. In der gestrigen Debatte warf der kommunistische Abgeordnete André Chassaigne der Regierung vor, sie trage zu einer unzulässigen "Vermengung zwischen Terrorismus und Einwanderung, Terrorismus und Jugend" bei. Sarkozy hatte dagegen auf Erfolge der Videoüberwachung bei der nachträglichen Aufklärung der Anschläge auf Londoner Nahverkehrsmittel im Juli verwiesen. Insgesamt gehört das französische Anti-Terrorrecht mit der Anpassung zu einem der schärfsten in Europa. (Stefan Krempl) (jk/c't)