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H?rtere Gangart gegen Hooligans w?hrend EM

Rayonverbote, Meldepflicht und Ausreisesperren: Diese Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Jugendliche ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.
 
Im Hinblick auf die Fussball-EM EURO 08 hat der Nationalrat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesrevision mit 107 zu 50 Stimmen gutgeheissen.

Ziel sei es, potenzielle Gewalttäter zu identifizieren und von Sportveranstaltungen fernzuhalten, sagte Justizminister Christoph Blocher. Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden können.

Weiter sieht das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Rayonverbote, Meldepflicht und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten. Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Jugendliche ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Die bestehenden Erlasse von Bund und Kantonen reichten nicht aus, um der zunehmenden Gewalt an Sportveranstaltungen Herr zu werden, sagte Blocher. Im Hinblick auf die EURO 08 sei das Massnahmenpaket darum dringend nötig.

«Umstrittene Verfassungsgrundlage»

Darüber waren im Rat die Meinungen geteilt: Zu reden gab in der Eintretensdebatte die unklare Verfassungsgrundlage. Auch Blocher räumte ein, dass unter Juristen die Bundeskompetenz zur gesetzlichen Regelung von Rayonverbot, Meldepflicht und Polizeihaft umstritten sei.

Die Ratslinke beantragte erfolglos Nichteintreten und Rückweisung. Josef Lang (Grüne/ZG) sprach von «polizeilichem Sicherheitswahn», und Daniel Vischer (GPS/ZH) bezeichnete die Vorlage als verfassungswidrig und unnötig. Die bestehenden Gesetze von Bund und Kantonen genügten zur Bekämpfung des Hooliganismus.

In Anbetracht der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit gab sich die bürgerliche Mehrheit pragmatisch. Die Rechtskommission leite die Bundeskompetenz aus der Zustimmung der Kantone, der Polizei und der Sportveranstalter ab, sagte Norbert Hochreutener (CVP/BE).

Sein Walliser Parteikollege Maurice Chevrier war zu Gunsten des Tourismusmarketing bereit, über die wacklige Verfassungsgrundlage hinwegzusehen. Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) verlangte, «dass der «Staat für Ordnung» sorge, wenn sich die Leute nicht mehr zu Benehmen wüssten.

«Befristet bis 2008»

Trotz der Proteste der Linken gegen die repressive Stossrichtung der Vorlage trat der Nationalrat auf das Geschäft ein und lehnte den Rückweisungsantrag des rot-grünen Lagers deutlich ab.

Mit 96 zu 69 Stimmern verwarf er in der Detailberatung auch den Vorschlag des Bundesrats, die umstrittenen Polizeimassnahmen bis Ende 2008 zu befristen, um sie danach auf eine solide Grundlage zu stellen. Vergeblich hatte Blocher gefordert, die Verfassung bei aller Liebe zum Sport zu achten.

Die bürgerliche Mehrheit verhinderte in der Folge auch jede weitere Aufweichung der Vorlage. Sie setzte durch, dass Personen auf blossen Verdacht hin in der geplanten Datenbank registriert werden können. Chancenlos war auch der Antrag, dass nur verurteilte Straftäter mit Rayonverbot oder Polizeihaft belegt werden dürfen.

Nicht durchsetzen konnte sich aber eine bürgerliche Minderheit, welche die Polizeihaft auf 48 Stunden verlängern wollte. Blocher hatte davor gewarnt, über das Ziel hinauszuschiessen und mehr als nötig ins Gesetz zu schreiben. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Quelle: SDA