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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Neues Demo-Reglement in der Stadt Bern
Freitag, den 21. Oktober 2005 um 08:48 Uhr
Die Polizei darf mutmasslich gewaltbereite Kundgebungsteilnehmer nicht vorsorglich isolieren.
Das Berner Stadtparlament hat den Entfernungsartikel aus dem neuen Kundgebungsreglement gestrichen.
Knapp bestehen bleibt das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während Sessionen. In der Schlussabstimmung nahm der Rat das neue Reglement mit 33 zu 23 Stimmen bei 11 Enthaltungen an und setzte damit einem mehrjährigen Ringen ein Ende.
Die Ratslinke drohte im Falle, dass der Artikel nicht gestrichen werde, mit der Ablehnung des ganzen Reglements. Die Entfernungspflicht öffne polizeilicher Willkür Tür und Tor.
Die bürgerlichen Gegner der Streichung warnten derweil erfolglos davor, das Reglement seiner Durchschlagskraft zu berauben und einen zahnlosen Papiertiger daraus zu machen. Es brauche klare und griffige Spielregeln im Interesse der friedlichen Teilnehmer.
Hauchdünn bestehen bleibt das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen der Eidgenössischen Räte. Mit 35 zu 34 Stimmen sprach sich der Stadtrat für die Beibehaltung der seit Jahrzehnten bestehenden Regelung aus. Chancenlos blieb die Aufnahme eines Vermummungsverbotes.
Bern als Bundeshauptstadt ist auch Kundgebungshauptstadt der Schweiz. Laut Polizeidirektorin Barbara Hayoz (FDP) fanden 2004 in Bern 170 Demonstrationen statt, 63 davon unbewilligt.