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Fall ?Eldar S.? kommt vor Gericht
Mittwoch, den 21. September 2005 um 07:55 Uhr
Zwei Zürcher Stadtpolizisten, die im Jahr 2002 bei einer Festnahme einen Verdächtigten spitalreif schlugen, sollen mit Gefängnis bestraft werden. Aber auch gegen deren Opfer Eldar S. hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Über drei Jahre nach der Auseinandersetzung im Zürcher Stadtkreis 6 kommt nun der Fall doch noch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich bestätigte auf Anfrage einen Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Mittwoch.
Für die beiden Polizisten werden wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung je 42 Tage Gefängnis bedingt beantragt, für den damals 20-jährigen Bosnier Eldar S. wegen Hinderung einer Amtshandlung und einfacher Körperverletzung acht Tage bedingt.
Fall schlug hohe Wellen
Der Fall schlug bei Bekanntwerden im Frühjahr 2002 hohe Wellen, weil die Polizei damals auch wegen anderer Übergriffe im Kreuzfeuer der Kritik stand. Die beiden zivilen Drogenfahnder verdächtigten den jungen Mann am 21. April 2002 und kontrollierten ihn.
Es kam zu einer massiven Auseinandersetzung. Eldar S. erlitt schwere Verletzungen, setzte sich aber auch massiv zur Wehr, einem der Polizisten brach er das Nasenbein.
Unnötige Gewalt
Der Staatsanwalt geht nun davon aus, dass die Polizisten unnötig gewalttätig gegen Eldar S. vorgegangen waren. Dies auch noch zu einem Zeitpunkt, als der Verhaftete bereits an einem Geländer gefesselt war. Dabei stützt sich die Anklage auch auf Augenzeugen.
Der zuständige Staatsanwalt räumte gegenüber der sda ein, dass von Seiten der Polizisten objektiv eine schwere Körperverletzung im Raum steht. Er geht aber davon aus, dass die Polizisten nicht fahrlässig oder mit Vorsatz handelten, sondern die Gewaltanwendung auch stark mit der Reaktion von Eldar S. zusammenhing.
Die Anklage geht auch davon aus, dass sich die Fahnder gegenüber Eldar S. als solche zu erkennen gaben und er damit wusste, dass er es mit Polizisten zu tun hatte. Eldar S. bestritt dies und machte geltend, er habe sich gewehrt, weil er von einem Überfall ausging.
Erst im zweiten Anlauf
Die Anklage gegen die beiden Zürcher Stadtpolizisten, die noch in diesem Jahr vor Gericht kommen könnten, erfolgt erst im zweiten Anlauf, nach langem Hin und Her. Ein erster Untersuchungsrichter stellte das Verfahren 2003 ein. Er war zum Schluss gekommen, die Polizisten hätten verhältnismässig gehandelt.
Eldar S. reichte dagegen Beschwerde ein und verlangte wegen Befangenheit die Abtretung des Verfahrens an einen anderen Staatsanwalt. Damit hatte er Erfolg, steht jetzt aber auch selber unter Anklage.
Quelle: SDA
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