<<  Feb 2018  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
     1  2  3  4
  5  6  7  8  91011
12131415161718
19202122232425
262728    

Newswire

Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
Read more...

Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
Read more...

Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
Read more...

Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
Read more...

Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
Read more...
Neonazi Aktivitäten melden

Veröffentlichen

Auch du kannst auf A-G-O deine Informationen veröffentlichen. Wir sind froh, wenn du zum Unterhalt der Seite beiträgst.
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden

Fall ?Eldar S.? kommt vor Gericht

Zwei Zürcher Stadtpolizisten, die im Jahr 2002 bei einer Festnahme einen Verdächtigten spitalreif schlugen, sollen mit Gefängnis bestraft werden.
 

Aber auch gegen deren Opfer Eldar S. hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Über drei Jahre nach der Auseinandersetzung im Zürcher Stadtkreis 6 kommt nun der Fall doch noch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich bestätigte auf Anfrage einen Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Mittwoch.

Für die beiden Polizisten werden wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung je 42 Tage Gefängnis bedingt beantragt, für den damals 20-jährigen Bosnier Eldar S. wegen Hinderung einer Amtshandlung und einfacher Körperverletzung acht Tage bedingt.

Fall schlug hohe Wellen

Der Fall schlug bei Bekanntwerden im Frühjahr 2002 hohe Wellen, weil die Polizei damals auch wegen anderer Übergriffe im Kreuzfeuer der Kritik stand. Die beiden zivilen Drogenfahnder verdächtigten den jungen Mann am 21. April 2002 und kontrollierten ihn.

Es kam zu einer massiven Auseinandersetzung. Eldar S. erlitt schwere Verletzungen, setzte sich aber auch massiv zur Wehr, einem der Polizisten brach er das Nasenbein.

Unnötige Gewalt

Der Staatsanwalt geht nun davon aus, dass die Polizisten unnötig gewalttätig gegen Eldar S. vorgegangen waren. Dies auch noch zu einem Zeitpunkt, als der Verhaftete bereits an einem Geländer gefesselt war. Dabei stützt sich die Anklage auch auf Augenzeugen.

Der zuständige Staatsanwalt räumte gegenüber der sda ein, dass von Seiten der Polizisten objektiv eine schwere Körperverletzung im Raum steht. Er geht aber davon aus, dass die Polizisten nicht fahrlässig oder mit Vorsatz handelten, sondern die Gewaltanwendung auch stark mit der Reaktion von Eldar S. zusammenhing.

Die Anklage geht auch davon aus, dass sich die Fahnder gegenüber Eldar S. als solche zu erkennen gaben und er damit wusste, dass er es mit Polizisten zu tun hatte. Eldar S. bestritt dies und machte geltend, er habe sich gewehrt, weil er von einem Überfall ausging.

Erst im zweiten Anlauf

Die Anklage gegen die beiden Zürcher Stadtpolizisten, die noch in diesem Jahr vor Gericht kommen könnten, erfolgt erst im zweiten Anlauf, nach langem Hin und Her. Ein erster Untersuchungsrichter stellte das Verfahren 2003 ein. Er war zum Schluss gekommen, die Polizisten hätten verhältnismässig gehandelt.

Eldar S. reichte dagegen Beschwerde ein und verlangte wegen Befangenheit die Abtretung des Verfahrens an einen anderen Staatsanwalt. Damit hatte er Erfolg, steht jetzt aber auch selber unter Anklage.
Quelle: SDA

 

<a href="http://ads.planetactive.com/4566/11381/38449/ra=aRandomNumber/click" target="_top"><img src="http://ads.planetactive.com/4566/11381/38449/ra=aRandomNumber/banner" width="468" border="0" height="400"></a>