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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

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Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Erneut Beugehaft gegen Zeugen

Bundesgerichtshof nennt Maßnahme gegen Magdeburger Linke »verhältnismäßig«. Soligruppe kündigt Proteste an
 
Philipp Mattern

In dem momentan vor dem Oberlandesgericht Halle stattfindenden Revisionsverfahren gegen Daniel W., einen linken Aktivisten aus Magdeburg, wurde am Dienstag ein weiterer Zeuge wegen Verweigerung der Aussage in Beugehaft genommen. Zudem wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt. Carsten S. ist damit der zweite Zeuge, der in diesem Verfahren zur Erzwingung einer Aussage in Haft genommen wurde.

Das von seinem Anwalt geforderte Recht, zum Schutz vor einer möglichen Selbstbelastung die Aussage zu verweigern, wurde ihm nicht zugestanden. Carsten S. ist einer von drei jungen Männern, die vor zwei Jahren wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« nach §129a angeklagt waren. Nachdem er von diesem Vorwurf freigesprochen wurde, war er als Zeuge im Revisionsverfahren gegen seinen früheren Mitangeklagten Daniel W. vorgeladen. Dieser wurde in erster Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde das nun laufende Revisionsverfahren komplett neu aufgerollt. Sämtliche Zeugen wurden erneut vorgeladen. Unter ihnen sind zehn Angehörige der linken Szene Magdeburgs, welche bereits im Vorfeld des Prozesses eine Erklärung veröffentlichten, in der sie ankündigten, nicht gegen ihre Genossen auszusagen. »Wir werden auf keinen Fall Aussagen in diesem Verfahren machen, da wir dies nicht mit unserem Gewissen und unserer politischen Identität vereinbaren können«, heißt es in dem Schreiben. Die Erklärung sei ein Versuch, diesem politischen Verfahren offensiv entgegenzutreten.

Zu den Unterzeichnern gehört auch Marco H., der seit dem 26. April in Beugehaft sitzt. Gegen ihn wurde ebenfalls nach §129a ermittelt. Wegen der mutmaßlichen Beteiligung an mehreren Brandanschlägen wurde er zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Nachdem dieses Strafmaß in einem kürzlich beendeten Revisionsverfahren bestätigt wurde, lud das Gericht auch ihn als Zeugen im Verfahren gegen Daniel W. vor. Gegen die Verhängung von Beugehaft wegen der Verweigerung der Aussage legten seine Anwälte Beschwerde ein. Die Inhaftierung sei nicht verhältnismäßig. Am Montag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Sie sei legitim und dem Verhalten des Zeugen angemessen, so die Richter.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung geht die »Soligruppe Magdeburg« davon aus, daß die beiden Zeugen bis zum Ende des Prozesses Mitte August in Haft bleiben werden.

Für kommenden Samstag, den 18. Juni, mobilisiert die Gruppe bundesweit zu einer Demonstration in Magdeburg. Beginn ist 15 Uhr am Hauptbahnhof.

* www.soligruppe.de

2ter BEUGEHÄFTLING im Magdeburger Verfahren

Heute war der 7te Verhandlungstag im Revisionsverfahren zum sog.
„Magdeburger Terrorverfahren“. Wir wollen hier noch keinen
Prozessbericht dazu veröffentlichen. Dieser kann in den nächsten Tagen
auf der soligruppen-Seite und auf indymedia nachgelesen werden. Nur
soviel vorab:

Unter den geladenen Zeugen am heutigen Tag befand sich auch unser Freund
und Genosse Carsten, der ebenfalls die vom ZeugInnenkollektiv verfasste
Aussageverweigerungserklärung unterschrieben hat. Nachdem er um 13:30
Uhr in den Verhandlungssaal gebeten wurde, verweigerte er wie
vorangekündigt die Aussage mit den Worten: „Ich will morgen früh noch in
den Spiegel gucken können!“. Nachdem das Gericht ihn dann ewig
bequatschte was die möglichen Folgen für ihn wären und Carsten sich
dennoch weigerte auszusagen, wurde die Verhandlung unterbrochen und das
Gericht zog sich zur Beratung zurück. Sämtliche vorherigen Ausführungen
von Carstens Verteidiger §55 StPO geltend zu machen (Selbstbelastung)
wurden vom Richter einfach ignoriert. Auch die Tatsache, dass gegen
Carsten im vorangegangenen Verfahren nach §129a ermittelt wurde, war
irrelevant. Als Richter Braun nach einer halben Stunde den Sitzungssaal
wieder betrat verkündete er, das Carsten 500 Euro für die
Nichtbeantwortung der Fragen zahlen müsse und er zudem bis zum Ende des
Verfahrens in Beugehaft genommen werde, ohne noch einmal vorgeführt zu
werden.

So ist Carsten neben Marco nun der zweite Beugehäftling. Die
Wahrscheinlichkeit, dass beide noch vor Ende des Verfahrens entlassen
werden ist gering, denn wie der Bundesgerichtshof gestern sinngemäß in
Marcos Fall entschieden hat, ist dies eine „legitime Maßnahme“ und dem
Verhalten der Zeugen angemessen.

Solidarität mit den von Repression Betroffenen – auf allen Ebenen!
Unterstützt die Soligruppe wo immer ihr könnt!
18.06.2005 Antirepressionsdemo in Magdeburg!
19.06.2005 Bundesweit Geburtstag von Christian S. (Berlin) feiern!
26.06.2005 Antirepressionsdemo in Berlin!

Kriminell ist das System und nicht der Widerstand - Linke Politik
verteidigen!