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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

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Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Festnahme während des SVP-Fests war nicht rechtens

Ein Vater wehrte sich erfolgreich gegen die Festnahme seines Sohnes am Tag des SVP-Festes in der Berner Innenstadt. Die kantonale Polizeidirektion hiess seine Beschwerde gut und hob die verhängte Fernhalteverfügung auf.
 
Erfolg für einen Vater aus der Region Bern, der sich auf rechtlichem Weg gegen die Festnahme seines Sohnes anlässlich des SVP-Fests vom 10. September auf dem Bundesplatz wehrte: Die kantonale Polizei- und Militärdirektion (POM) heisst die Beschwerde des Vaters gut. Die von der Polizei verfügte Fernhaltung wurde als «nicht rechtsgenüglich» aufgehoben. «Die angefochtene Verfügung genügt den Mindestanforderungen einer Wegweisungs- und Fernhalteverfügung nicht», heisst es in dem von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser unterzeichneten Entscheid.

Zwei Beschwerden

Der Vater war einer von zwei Beschwerdeführern. Die Wegweisung gegen den Co-Präsidenten der jungen Grünen hatte die Kantonspolizei Bern bereits im November 2011 aufgehoben. Zu diesem Fall hatte sich die Direktion Käser deshalb nicht äussern müssen.

Am 10.September hatte sich die SVP Schweiz auf dem Bundesplatz versammelt. Die Stimmung war im Vorfeld des Anlasses aufgeladen. Es standen deshalb Hunderte von Polizisten im Einsatz und riegelten den Zugang zur Innenstadt und zum Festgelände ab. 55 Personen wurden von der Polizei angehalten und vorübergehend festgenommen, weil sie in deren damaliger Einschätzung die öffentliche Sicherheit gefährdeten. 37 dieser Personen erhielten eine Fernhalteverfügung. (Berner Zeitung)