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Keine Überraschung - Polizisten freigesprochen

Ein Berner Richter hat am Donnerstag zwei Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, im Herbst 2009 einen jungen Asylbewerber verprügelt zu haben. Es bestünden «ernsthafte Zweifel», dass die Vorwürfe des Asylbewerbers stimmten, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

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Deshalb seien die zwei Polizisten nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung, eventuell Tätlichkeit, und des Amtsmissbrauchs freizusprechen, urteilte Richter Hans-Ulrich Gerber am Donnerstagmorgen in Bern.

Für den Kläger, einen heute 18-jährigen Schwarzafrikaner, könnte das Urteil weit reichende Konsequenzen haben. Erstens läuft sein Asylverfahren noch. Zweitens ist gegen ihn eine Anzeige der beiden Polizisten hängig, wie der Richter in der Urteilsverkündigung bekanntgab.

Es geht um falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege. Das sagte einer der Verteidiger der Polizisten auf Anfrage. Ob der Asylbewerber das Urteil weiterzieht, ist laut dessen Anwalt noch offen.

Knochen hinter dem Auge gebrochen

Im Prozess ging es um den Vorwurf des Asylbwerbers, die beiden Polizisten hätten ihn im Herbst 2009 auf der Wache des Hauptbahnhofs Bern während zehn bis fünfzehn Minuten mit Faust- und Fussschlägen eingedeckt.

Zuvor hatten die beiden Polizisten den damals 16-jährigen auf einem Perron entdeckt und wollten ihn auf der Wache einer Kontrolle unterziehen. Der junge Afrikaner war ihnen nämlich bestens bekannt. Er war wiederholt als Kiffer aufgefallen. Zudem wussten die Polizisten, dass dem Mann untersagt war, die Stadt Bern zu betreten.

Unbestritten ist, dass der Mann auf dem Gang zur Bahnhofwache plötzlich zu provozieren begann und der eine der beiden stämmigen Polizisten den leichtgewichtigen, eher kleingewachsenen Mann mit einem Spezialgriff zu Boden drückte. Dabei schlug der Asylbewerber hart mit dem Kopf auf den Steinboden auf.

Unbestritten ist weiter, dass der junge Mann deshalb blutete und nach einer Leibesvisitation in der Bahnhofwache von den beiden Polizisten ins Inselspital gefahren wurde. Dort diagnostizierte der Notfallarzt Prellungen auf beiden Seiten des Brustkorbs und einen Bruch des Knochens hinter der Augenhöhle.

Im Prozess stand die Frage im Zentrum, wie sich der junge Mann diesen Bruch zuzog. In einem für den Prozess angefertigten rechtsmedizinischen Gutachten steht, ein Sturz auf eine ebene Fläche sei als Ursache eher unwahrscheinlich. Ein solcher Bruch stamme von Fausthieben, Fusstritten oder vom Sturz auf eine «umschriebene Struktur». Mit Verweis auf diesen Befund forderte der Fürsprecher des Klägers am Montag die Verurteilung der Polizisten.

Eventuell auf Flasche gestürzt

Richter Gerber sagte nun in der Urteilsbegründung, es sei möglich, dass der Asylbewerber beim Sturz mit dem Kopf entweder auf eine Cola-Pet-Flasche gestürzt sei, die er damals mit sich führte, oder aber auf seine Hand. Die andere Hand hielt der Polizist fest im Griff. Das sei möglicherweise die «umschriebene Struktur» gewesen.

Eine «Kernaussage» des Gutachtens sei aber auch, dass die Ärzte ausser am Auge und dem Brustkorb keine weiteren Verletzungen am übrigen Körper des Klägers gefunden hätten. Im Gutachten stehe, «erfahrungsgemäss» seien bei einer Prügelei wie der geltend gemachten mehr äussere Verletzungen zu sehen.

«Mitnichten» lasse sich deshalb aus dem Gutachten der für eine Verurteilung nötige Schluss ziehen, die Aussagen des Klägers seien «zweifellos wahr».

Quelle: espace.ch