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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Gerichtsentscheidung über Mumia Abu-Jamal
Mittwoch, den 20. Januar 2010 um 23:29 Uhr
Der US Supreme Court hat vor wenigen Stunden eine Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichtes von 2008 aufgehoben, die damals die Todesstrafe gegen Mumia ausschloss. Damit hat das Gericht einen "Mittelweg" zwischen sofortiger Todesstrafe oder aber Abweisung derselben gewählt, zugleich aber auch die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt.auch um die Manipulation bei der Juryanweisung gegangen. Gegen den Angeklagten Smith war die Todesstrafe letzte Woche vor dem US Supreme Court bestätigt worden. Allerdings weist Mumias Verteidigung darauf hin, dass etliche juristische Details hier anders liegen als bei Mumia.
Das heisst konkret: sie geben der Staatsanwaltschaft insofern Recht, als dass sie es für richtig halten, die Todesstrafe gegen Mumia zu fordern. Das 3. Bundesberufungsgericht muss jetzt erneut die Arbeit machen, die Todesstrafe gegen Mumia zu verhängen oder nicht. Die jeweils unterlegene Partei zieht dann vermutlich wieder vor die höchste Instanz, den US Supreme Court, der dann abschliessend über die Verfassungsmässigkeit der falschen Juryinstruktionen entscheiden muss.
In einer ersten Stellungnahme von Anwalt Robert R. Bryan über Mumia Abu-Jamal heisst es dazu: "Er ist nun in noch größerer Gefahr als zuvor..." Aber er betont auch, dass es nicht die schlimmste mögliche Entscheidung war.
Noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Form das 3. Bundesberufugnsgericht mit der ihm aufgebürdeten Aufgabe umgehen wird, noch in welchem Zeitrahmen. Auf jeden Fall hat Mumia Abu-Jamal weitere Zeit gewonnen. Es könne viele Monate vergehen, bis diese Frage vor dem 3. Bundesberufungsgericht geklärt ist. Ob es dann irgendwann mal einen Juryprozess allein um das Strafmass gibt, aus dem heraus bei einem Erfolg von Mumia eine Begnadigungskampagne denkbar wäre, ist allerdings in ungewisse Ferne gerückt.
Klar ist jedoch, dass die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt wurde, wenn auch der schlimmste Fall nicht eingetreten ist. Sie haben an ihrer jahrzehntelangen Praxis festgehalten und Mumia selbst in der Auswahl an negativen Optionen keine gute Ausgangslage gelassen.
Aber es ist auch deutlich, dass sie sich nicht trauen, ihn sofort einfach umzubringen.
Anton Mestin vom Berliner Free Mumia Bündnis dazu: "Das ist ein Erfolg des massiv öffentlich wahrnehmbaren Druckes, den die Solidaritätsbewegung in den letzten Monaten aufbauen konnte. Internationale Parlamentsbeschlüsse, Medienberichte und das hohe Interesse über die politische Linke hinaus sind eine sehr gute Grundlage. Jetzt müssen wir die Nerven bewahren und den aufgebauten Druck in Ruhe ausbauen. Wir können Mumias Leben retten und wir haben nun weitere Zeit gewonnen. Daher werden wir weiter mit unserer Arbeit machen und die angekündigten Notfallproteste vorerst nicht ausrufen."
Die heutige Entscheidung ist nicht wie von vielen erwartet ausgefallen. Aber die Todesstrafe kann noch kommen, auch wenn heute noch kein Mensch weiss, wann das der Fall sein wird.
Deutlich wurde aber erneut der Wille der Justiz, Mumia bis an sein Lebensende inhaftiert zu lassen: so oder so
Quelle: Indymedia Deutschland