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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Rolf Zbinden wurde zu recht gekündigt
Montag, den 11. Januar 2010 um 18:00 Uhr
Er marschierte im Oktober 2007 mit dem «Schwarzen Block» gegen die SVP und verlor seinen Teilzeitjob als Berufsschullehrer. Zu recht, findet das bernische Verwaltungsgericht und weist eine Beschwerde des Berner PdA-Stadtrats Rolf Zbinden ab.Ins Visier der Schulbehörden geriet der langjährige Teilzeit- Berufsschullehrer nach der unbewilligten SVP-Gegendemo im Oktober 2007. Pressebilder zeigten ihn an vorderster Front des linksautonomen Schwarzen Blocks mit einem Plakat mit der Aufschrift «welcome to hell» (Willkommen in der Hölle).
Soweit kam es denn auch, nachdem der Berufsschullehrer und Stadtrat vor Gericht unter anderem wegen Landfriedensbruch und Nötigung verurteilt worden war.
Triftige Gründe
Gegen die Kündigung zog Zbinden zunächst bei der bernischen Erziehungsdirektion ins Feld, dann vor Verwaltungsgericht. Dieses kommt nun in dem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, die Gründe für die Kündigung seien triftig.
Die Delikte, wegen denen der Berufsschullehrer verurteilt wurde, seien keine Bagatellen. Zwar seien die Straftaten nicht im Amt begangen worden, doch sei eine problematische Beziehung zwischen den Verurteilungen und der Lehrtätigkeit nicht von der Hand zu weisen.Quelle: bernerzeitung.ch
Geschehnisse vom 6. Oktober 2007