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Rolf Zbinden wurde zu recht gekündigt

Er marschierte im Oktober 2007 mit dem «Schwarzen Block» gegen die SVP und verlor seinen Teilzeitjob als Berufsschullehrer. Zu recht, findet das bernische Verwaltungsgericht und weist eine Beschwerde des Berner PdA-Stadtrats Rolf Zbinden ab.

Ins Visier der Schulbehörden geriet der langjährige Teilzeit- Berufsschullehrer nach der unbewilligten SVP-Gegendemo im Oktober 2007. Pressebilder zeigten ihn an vorderster Front des linksautonomen Schwarzen Blocks mit einem Plakat mit der Aufschrift «welcome to hell» (Willkommen in der Hölle).

 
Die Schulverantwortlichen ermahnten Zbinden zunächst. Derartige Haltungen und Handlungsweisen seien mit seinem bisher untadelig ausgeführten Lehrauftrag nicht vereinbar. Im Wiederholungsfall oder bei strafrechtlichen Konsequenzen drohe die Entlassung.

Soweit kam es denn auch, nachdem der Berufsschullehrer und Stadtrat vor Gericht unter anderem wegen Landfriedensbruch und Nötigung verurteilt worden war.

Triftige Gründe

Gegen die Kündigung zog Zbinden zunächst bei der bernischen Erziehungsdirektion ins Feld, dann vor Verwaltungsgericht. Dieses kommt nun in dem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, die Gründe für die Kündigung seien triftig.

Die Delikte, wegen denen der Berufsschullehrer verurteilt wurde, seien keine Bagatellen. Zwar seien die Straftaten nicht im Amt begangen worden, doch sei eine problematische Beziehung zwischen den Verurteilungen und der Lehrtätigkeit nicht von der Hand zu weisen.

Quelle: bernerzeitung.ch

Geschehnisse vom 6. Oktober 2007