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Newswire

Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Alex freigesprochen!

Alexandra wurde heute freigesprochen. Obwohl die Staatsanwaltschaft bis zuletzt an ihrem Anklagekonstrukt festhielt und aus „generalpräventiven Gründen“ 3 Jahre Haft forderte, sah das Amtsgericht am Ende der Beweisaufnahme Alexandras Schuld als nicht erwiesen an. Im Schlussplädoyer kritisierten Alexandras Verteidigerinnen nochmals die Umstände, die dazu führten, dass Alexandra 156 Tage „unschuldig“ in Untersuchungshaft verbrachte.

freedom
 
Der Staatsanwaltschaft warfen sie vor, auf politischen Druck gehandelt und dabei wissentlich falsche Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung eingebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andrea Hoffmann, habe sich zum Ziel gesetzt, Alexandra auf „Biegen und Brechen“ zu verurteilen. Dieser Eindruck wurde auch dadurch gefestigt, dass die Staatsanwaltschaft direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung ankündigte, womöglich in Berufung zu gehen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dazu stellt der Pressesprecher der Soligruppe fest: „Was bereits nach der ersten Festnahme von Alexandra vermutet wurde, zeigte sich heute noch einmal in aller Deutlichkeit. In Ermangelung belastender Beweise versucht die Staatsanwaltschaft Zweifel an Alexandras Unschuld herbei zu konstruieren. Das Einzige, was es hier zu verurteilen gibt, ist der politische Verurteilungswille. Daß es von Anfang an eine politische Vorverurteilung gegeben hat, die sich darauf stützt, dass Alexandra sich in der linken Szene bewegt, dürfte spätestens jetzt auch dem letzten Zweifler klar geworden sein.“

Quelle: Indymedia Deutschland