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Demorecht in Bern nicht verfassungskonform
Sonntag, den 03. Mai 2009 um 10:10 Uhr
Erfolg der Verfechter eines liberalen Demonsrationsrechts in Bern: Die Regierungsstatthalterin hat eine Beschwerde gegen eine Beschränkung der Demonstrationen auf Platzkundgebungen gutgeheissen.
Damit hob Statthalterin Regula Mader einen Beschluss des Stadtrats (Parlament) auf, wie sie am Freitag mitteilte. In der Begründung heisst es, das städtische Kundgebungsreglement «gewähre nicht den erforderlichen Spielraum einer verfassungskonformen Auslegung». Es könne auch Anlass für eine «erhebliche Rechtsunsicherheit» sein.
Die beschwerdeführenden Privatpersonen, Parteien und Verbände haben damit erfolgreich gerügt, die neue Bestimmung widerspreche der kantonalen Verfassung. Sie führe zu einer «versteckten Inhaltsprüfung» einer Kundgebung und tangiere den Kerngehalt der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Damit sei sie unverhältnismässig.
Stadtrat wollte umfassendes Verbot von Umzügen
Die Statthalterin gelangte nun in erster Instanz zum Schluss, die kantonale Verfassung räume unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich einen Anspruch auf Durchführung einer Kundgebung ein. Sie gehe damit über die bundesgerichtliche Auslegung hinaus, die einen «bedingten Anspruch» einräume.
Die nur ausnahmsweise Bewilligung eines Umzugs in der Innenstadt anstelle einer Platzkundgebung widerspreche der Kantonsverfassung, befindet die Statthalterin. Aus den Materialien gehe hervor, dass der Stadtrat beabsichtigt habe, ein umfassend geltendes Verbot von Umzügen zu statuieren, was nicht angehe.
Polizeidirektor dafür
Der damalige Stadtrat und heutige Polizeidirektor der Stadt Bern, Reto Nause, gehörte vor einem Jahr zu den Befürwortern der nun verworfenen Einschränkung des Kundgebungsrechts gehört. Der Stadtrat pflichtete knapp mit 40:36 Stimmen bei.
Der Entscheid der Statthalterin kann innert Monatsfrist beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
Demokratische Juristen erfreut
Mit Genugtuung haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) auf den Entscheid reagiert. Der Entscheid zeige, dass der Stadtratsentscheid vom Mai 2008 ein «unzulässiger Eingriff» in die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit sei.
Erst am Vortag hatte sich der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern für eine bürgerliche Initiative ausgesprochen, die der Polizei erlaubte, Demonstranten unter bestimmten Bedingungen von einer Kundgebung zu entfernen. Die städtische Initiative «Keine gewalttätigen Demonstranten» wurde vor einem Jahr eingereicht.
Dieses Begehren hatte der Stadtrat letztes Jahr als zu weitgehenden Eingriff abgelehnt.Quelle: espace.ch