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Haft für Jugendliche dauert an

Seit sechs Tagen sitzen zwei Minderjährige in Untersuchungshaft. Sie werden verdächtigt, am Farbanschlag auf das UBS-Gebäude in Zürich beteiligt gewesen zu sein. Die Massnahme wird kritisiert. Für Strafrechtler ist sie Verhältnismässig.

 

Seit sechs Tagen sitzen zwei Zürcher Jugendliche, ein 15- und ein 16-jähriger Oberstufenschüler in Untersuchungshaft. Die beiden werden verdächtigt, am Farbanschlag gegen das UBS-Gebäude beteiligt gewesen zu sein. Bei dem Anschlag entstand ein Sachschaden von mehreren 10 000 Franken. Und so wie es aussieht, werden die Minderjährigen noch einige Zeit eingesperrt bleiben. Vergangenen Mittwoch ordnete der Haftrichter eine Untersuchungshaft bis zum 2. Februar an.

Anwalt kritisiert U-Haft

Die Massnahme stösst beim Anwalt des einen Jugendlichen auf wenig Verständnis. «Für eine Inhaftierung braucht es einen dringenden Tatverdacht und einen besonderen Haftgrund, aus meiner Sicht ist beides nicht gegeben», kritisiert Claude Hentz. Die verantwortliche Jugendstaatsanwältin Rosmarie Müller will diese Aussage nicht kommentieren. «Der Haftrichter hat entschieden, dass die gesetzlichen Gründe für eine Untersuchungshaft gegeben sind», sagt sie.

Schärfere Töne schlagen Aktivisten aus der Linken Szene an. Für sie ist klar: Die Jugendlichen sitzen in Beugehaft, weil sie die Aussage verweigern. Beweise für die Beteiligung der beiden am Farbanschlag habe die Polizei nicht. Anwalt Claude Hentz nimmt zu diesen Aussagen keine Stellung. «Es gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, die Strafverfolgungsbehörden müssen den Nachweis einer strafbaren Handlung erbringen, es ist nicht Sache der Jugendlichen ihre Unschuld zu beweisen.»

«Im Ermessensspielraum»

Die Anordnung von mehrtägiger Untersuchungshaft der beiden Minderjährigen wirft die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf. Beat Fritsche, Mediensprecher der Zürcher Jugendanwaltschaft und Jugendanwalt in Winterthur sagt: «Bei schweren Delikten ist es möglich, so eine Haft zu beantragen, und es wird auch gemacht wenn Haftgründe wie Verdunkelungsgefahr bestehen», sagt er.

Auch für Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch könne bei so einem hohen Sachschaden eine Untersuchungshaft ausgesprochen werden, wenn Verdunkelungsgefahr besteht. «Das liegt noch im Ermessensspielraum.»

 

Quelle: 20min.ch