Newswire
Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Read more...
Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Read more...
Thun schafft Freiraum für die Jugend
Read more...
Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Read more...
Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Read more...
Veröffentlichen
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden
Obergericht entschied pro Datenschutz
Montag, den 20. Oktober 2008 um 17:09 Uhr
Max Müller* wollte seine von der Polizei anlässlich einer Demo gespeicherten Daten löschen lassen und ging dafür bis vors Obergericht – mit Erfolg.
Müller hat ein Schreiben von der Berner Kantonspolizei erhalten. Darin steht, dass alle Daten, die Müller bei seiner Festnahme anlässlich der unbewilligten Berner Anti-Wef-Demo vom 19. Januar 2008 angeben musste, aus dem Polizeiregister gelöscht wurden. Müller hatte dies bereits im Februar verlangt, als auf seine Verhaftung keine Anzeige folgte. Weil die Kapo die Tilgung damals jedoch verweigerte, wandte er sich ans Obergericht – und bekam jetzt recht. «Das war zu erwarten, ich habe ja nichts verbrochen», sagt er.
Bei den Datenschützern von Grundrechte.ch sorgt der Beschluss für Jubel: «Das hat landesweite Präzedenzwirkung», ist Vorstandsmitglied Catherine Weber überzeugt. Sie appelliert an die rund 200 weiteren Personen, die am 19. Januar ebenfalls verhaftet, aber nicht strafrechtlich verfolgt wurden: «Lasst eure Personalien vernichten.» Musterbriefe dafür gibt es online.
Tatsächlich sind bei der Kantonspolizei weitere Tilgungsforderungen eingegangen, wie Sprecher Thomas Jauch bestätigt. Man werde aber jetzt nicht pauschal alle am 19. Januar registrierten Daten löschen. «Auf Antrag werden die Einzelfälle überprüft.»
*Name von der Redaktion geändert
quelle: 20min.ch