Newswire
Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Read more...
Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Read more...
Thun schafft Freiraum für die Jugend
Read more...
Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Read more...
Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Read more...
Veröffentlichen
> News eintragen
> Termin eintragen
> Link melden
Neues Ortspolizeireglement
Freitag, den 14. März 2008 um 10:05 Uhr
Am 2. November 2006 entschied das Thuner Parlament die Verschärfung des Ortspolizeireglement (OPR). Der Stadtrat wollte sich ein „Instrument“ schaffen um gegen unbewilligte Kundgebungen vorzugehen. Die Verschärfungen waren radikal. So sollte die reine Anwesenheit am Versammlungsplatz zu einer Busse bis zu 5000.- Franken führen. Personen sollten damit präventiv von einer Teilnahme abgeschreckt werden.
[AGO]Neues Demoreglement in Thun
Argumentativ stützten sich die ParlamentarierInnen auf den 2. Antifaspaziergang. Während dieser Kundgebung kam es tatsächlich zu teilweise fragwürdigen Sachbeschädigungen. Seither verliefen jedoch alle Kundgebungen friedlich und scheiterten höchstens an überdimensionierten Polizeiaufgeboten! Führt mensch sich diese schwache Argumentation vor Augen, ist es höchst fragwürdig ob die PolitikerInnen wirklich "Chaoten" von der Stadt verhalten oder einfach die ausserparlamentarische Linke schwächen wollen.
Grundrechtsexperten kritisierten den Entscheid des Stadtrats. Faktisch käme diese Regelung „einer Ausgangsperre“ gleich. Wer definiert was „erscheinen am Besammlungsort“ heiss? Der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefe kritisierte das Gesetzt als ein „schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit“. Gemeinsam legten die UNIA Thun, der GBT, GPB-DA und die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern DJB eine Beschwerde gegen das neue OPR ein.
[TT]Teilnahme soll strafbar werden
[TT]Strengere Regeln für Demos
[Bund]Demoreglement: «Fast wie eine Ausgangssperre»
Beschwerde gegen Thuner Demoreglement
[TT]Entscheid zum Demorecht verzögert sich weiter
Die Bescherde wurde erstinstanzlich vom Regierungsstatthalter Bernhard Wyttenbach mit der Begründung abgewiesen, dass die Neuerungen verhältnismässig seien und die Grundrechte nicht verletze. Auch zweitinstanzlich wurde die Beschwerde vom Regierungsrat abgewiesen. Seiner Meinung tue das neue OPR den Grundrechte genüge und differenziere auch zureichend zwischen Teilnehmer und Schaulustigen.
[TT]Thuns Demoreglement gilt
Damit gaben sich aber die Beschwerdeführenden nicht zufrieden und ziehen den Entscheid jetzt ans Bundesgericht weiter. Dies soll entscheiden ob die Praxis zulässig ist oder nicht. Zu erwarten ist eine Grundsatzentscheidung. Auch andere Kommunen und Städte verschärfen ihre Demogesetze und schränken die Meinungsfreiheit massgeblich ein. Thun dient ihnen schon länger als Vorbild.
[TT]Unia und GBT ziehen Beschwerde ans Bundesgericht weiter