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Schweizer Polizei: «Unverhältnismässig und rassistisch»

Menschenrechtsverletzungen durch Polizistinnen und Polizisten bleiben in der Schweiz meist unbestraft. Bemängelt werden von Amnesty International unverhältnismässige Einsätze und rassistisches Verhalten.
 
Die Untersuchung der Menschenrechtsorganisation stelle fest, dass Schweizer Polizisten in den letzten drei Jahren zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, teilte AI am Montag mit. Der Bericht enthalte die Schilderung von 30 Fällen, die in 14 Schweizer Kantone vorgefallen seien.

«In den meisten Fällen blieben die Verantwortlichen dieser Verletzungen straflos». Die fehlbaren Polizeibeamten seien fast nie bestraft worden, weil es keine unabhängige und umfassende Untersuchung gegeben habe, erklärte Denise Graf, Juristin bei der Schweizer Sektion von AI.

Tod oder schwere Verletzungen

Zu den Übergriffen der Polizei sei es insbesondere bei Einsätzen gegen Asylsuchende, gegen Schwarze, gegen Mitglieder der Anti- Globalisierungs-Bewegung, Fussballfans und Minderjährige gekommen.

Belege für rasistische Übertretungen gebe es zuhauf. (siehe Box). Wie verankert diese Haltung sei, wird am Beispiel einer Telefonistin der Polizei geschildert. Die nannte einen bekannten Treffpunkt von Schwarzen ganz unverblühmt den «Affenfelsen».

AI habe schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die den Tod oder schwere Verletzungen von Menschen zur Folge hatten. Weiter seien Vorfälle entdeckt worden, die weniger gravierend waren, für die Betroffenen und die Respektierung der Grundrechte aber von Bedeutung seien.

Strenge Kriterien für private Firmen

Die Menschenrechtsorganisation fordert in ihrem Bericht «Schweiz: Polizei, Justiz und Menschenrechte» eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdeinstanzen, um Klagen gegen die Polizei schnell und unparteiisch zu untersuchen.

Besonders kritisch betrachtet AI auch die Delegation von staatlichen Aufgaben an private Sicherheitsfirmen. Für die Erteilung solcher Bewilligungen müssten strenge Anforderungen erfüllt sein.

Quelle: SDA