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Der Streit um die Beschwerde geht in die nächste Runde

antifa-demo vom oktober 2005 in Thun
Eine weitere Seite im Streit um die verhinderte Antifa-Demonstration vom Oktober 2005 ist aufgeschlagen: Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Berner Fürsprechers Daniele Jenni ab – jedoch nur zu einem Teil.
 
Eineinhalb Jahre nach der umstrittenen Antifa-Demonstration in Thun ist vieles noch immer unklar: Zwar hat das Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, wie einem gestern veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist, die Beschwerde vom Berner Fürsprecher Daniele Jenni abgewiesen. Gleichzeitig leitet es einen Teil zur Bearbeitung an die Kantonspolizei Bern weiter. Diese hatte den unbewilligten antifaschistischen Abendspaziergang vom Oktober 2005 im Auftrag des Thuner Gemeinderats verhindert. Zahlreiche Personen wurden stundenlang festgehalten und kontrolliert. Nach Meinung der Beschwerdeführer, die durch Jenni vertr
eten werden, waren diese Massnahmen illegal.
Der Ball liegt bei der Kapo
Die Kantonspolizei Bern muss ihr damaliges Verhalten nun dokumentieren und begründen. Zuvor muss sie jedoch einen Entscheid des Regierungsrates abwarten. Dieser befindet darüber, ob die Anordnung des Thuner Gemeinderats, die Antifa-Demo zu verhindern, rechtens war.

Schwieriger Präzedenzfall
«Dieser Fall gestaltet sich sehr kompliziert», sagt Daniele Jenni. Denn während das Verwaltungsgericht über das konkrete Verhalten der Polizeikräfte urteilen muss, entscheidet der Regierungsrat lediglich über das Verhalten des Gemeinderats. «Bisher war zudem unklar, ob das Ganze ins kantonale oder kommunale Recht fällt», erklärt Jenni. Der Grund: Die Anordnung zur Verhinderung der unbewilligten Demonstration kam zwar von der kommunalen Behörde, ausgeführt wurde diese aber von der Kantonspolizei Bern. «Es handelt sich hierbei um einen Präzedenzfall», betont Fürsprecher Daniele Jenni. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Fall auf Kantonsebene beurteilt werden muss.

Entscheid noch weit weg

Sobald der Regierungsrat über das Verhalten des Thuner Gemeinderats entschieden und die Kantonspolizei die Begründung für ihr Vorgehen geliefert hat, können die Beschwerdeführer den Entscheid zuerst an die kantonale Polizeidirektion und anschliessend wieder an das Verwaltungsgericht weiterziehen. quelle: espace medien