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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Der Streit um die Beschwerde geht in die nächste Runde
Mittwoch, den 11. April 2007 um 19:40 Uhr
antifa-demo vom oktober 2005 in ThunEine weitere Seite im Streit um die verhinderte Antifa-Demonstration vom Oktober 2005 ist aufgeschlagen: Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Berner Fürsprechers Daniele Jenni ab – jedoch nur zu einem Teil.
eten werden, waren diese Massnahmen illegal.
Der Ball liegt bei der Kapo
Die Kantonspolizei Bern muss ihr damaliges Verhalten nun dokumentieren und begründen. Zuvor muss sie jedoch einen Entscheid des Regierungsrates abwarten. Dieser befindet darüber, ob die Anordnung des Thuner Gemeinderats, die Antifa-Demo zu verhindern, rechtens war.
Schwieriger Präzedenzfall
«Dieser Fall gestaltet sich sehr kompliziert», sagt Daniele Jenni. Denn während das Verwaltungsgericht über das konkrete Verhalten der Polizeikräfte urteilen muss, entscheidet der Regierungsrat lediglich über das Verhalten des Gemeinderats. «Bisher war zudem unklar, ob das Ganze ins kantonale oder kommunale Recht fällt», erklärt Jenni. Der Grund: Die Anordnung zur Verhinderung der unbewilligten Demonstration kam zwar von der kommunalen Behörde, ausgeführt wurde diese aber von der Kantonspolizei Bern. «Es handelt sich hierbei um einen Präzedenzfall», betont Fürsprecher Daniele Jenni. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Fall auf Kantonsebene beurteilt werden muss.
Entscheid noch weit weg
Sobald der Regierungsrat über das Verhalten des Thuner Gemeinderats entschieden und die Kantonspolizei die Begründung für ihr Vorgehen geliefert hat, können die Beschwerdeführer den Entscheid zuerst an die kantonale Polizeidirektion und anschliessend wieder an das Verwaltungsgericht weiterziehen. quelle: espace medien