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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Kurde wegen Hungerstreiks im Spital

Nach 42 Tagen im Hungerstreik ist der Kurde Mehmet Esiyok in die Gefängnisabteilung des Inselspitals Bern verlegt worden. Der PKK-Mann protestiert gegen seine drohende Auslieferung in die Türkei.
 
Das Zürcher Amt für Justizvollzug bestätigte am Donnerstag eine Meldung des Komitees Mehmet Esiyok. Der 41-jährige Esiyok ist ein ehemaliges Kadermitglied der in der Türkei verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und befindet sich seit 15 Monaten in der Schweiz in Auslieferungshaft. Ein Rekurs im Asylverfahren ist noch hängig.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat am Donnerstag in einer Verfügung festgestellt, dass die Türkei die vom Bundesgericht geforderte letzte Garantieerklärung vollständig abgegeben hat.
Danach werden Schweizer Vertreter Esiyok in türkischen Gefängnissen jederzeit treffen können. Sie würden auch über den Verlauf des Verfahens informiert. Gegen die Verfügung ist laut BJ- Sprecher Folco Galli innert zehn Tagen Beschwerde beim Bundesstrafgericht möglich. Das Komitee Mehmet Esiyok wehrt sich weiter gegen die Auslieferung, weil auch alle Zusicherungen von türkischen Behörden keine Garantie für ein faires Gerichtsverfahren in der Türkei seien.
Auch könnten sie Esiyok nicht vor Misshandlung und Folter in türkischen Gefängnissen schützen. Noch niemand habe erklärt, wie die Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei überprüfen könne, sagte Komitee-Sprecher Rolf Zopfi. Auch gemäss internationalen Menschenrechtsorganisationen seien solche Garantien kein taugliches Mittel, um Folter zu verhindern.
Esiyok war im Dezember 2005 unter falscher Identität mit gefälschten Papieren in die Schweiz geflüchtet und hatte am Flughafen Zürich ein Asylgesuch gestellt. Kurz darauf wurde er auf Anordngung des Bundesamtes für Justiz verhaftet und im Flughafengefängnis in Auslieferungshaft genommen.
quelle:20min

Aus diesem Grund findete am Samstag dem 17.3.07 um 14:00 Uhr eine Spontandemonstration statt! Wir sehen uns bei der Heiliggeistkirche!