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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Bundesrat entscheidet: Big Brother im ÖV
Freitag, den 09. März 2007 um 16:35 Uhr
Die Videobänder zur Überwachung der Bahnhöfe sollen statt 24 Stunden künftig 100 Tage lang aufbewahrt werden müssen.Die Bahnreform war vom Parlament zurückgewiesen worden, weil insbesondere die vorgesehene Aufteilung in ein Grundnetz des Bundes und ein Ergänzungsnetz der Kantone sowie die Pensionskassenfrage umstritten waren. Der Bundesrat erhielt den Auftrag, die Reform tranchenweise vorzulegen.
Die am Freitag vom Bundesrat verabschiedete erste Tranche sieht insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Zügen, Bussen, und Bahnhöfen vor. Dabei wird die heutige Bahnpolizei durch einen Sicherheitsdienst ersetzt. Dieser Sicherheitsdienst wird nicht mit Schusswaffen ausgerüstet.
Die Aufbewahrungspflicht für Videobänder wird von 24 Stunden auf 100 Tage ausgedehnt, wie Verkehrsminister Moritz Leuenberger mitteilte. Die Bahnunternehmen müssen für eine diebstahlsichere Verwahrung sorgen. Sie dürfen die Bänder nur den Strafverfolgungsbehörden herausgeben.
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