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Die Angst vor dem grossen Computer-Lauschangriff geht um

In Teilen der Bundesregierung und bei Experten wachsen die Bedenken gegen die Absicht der grossen Koalition, das heimliche Ausspähen privater Computer zu legalisieren.
 
Insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar appellierte am Dienstag an die Politik, der Online-Bespitzelung die rechtliche Basis zu verweigern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach von ernstzunehmenden verfassungsrechtlichen Problemen. Dagegen besteht auch das Bundeskriminalamt auf dem neuen Ermittlungsinstrument.
Der Bundesgerichtshof hatte am Montag klargestellt, dass ein heimlicher Zugriff der Behörden auf private Computerdaten rechtlich derzeit nicht statthaft ist. Daraufhin hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenexperten der grossen Koalition Gesetzesänderungen angekündigt, um das Ausspähen von Computern bei Verdacht auf schwere Straftaten zu rechtlich zu ermöglichen.
Dazu sagte Justizministerin Zypries auf N24, Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen, warnte die SPD-Politikerin. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies alles für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man diese Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung.
Datenschützer Schaar wandte sich im RBB-Inforadio vor allem gegen den staatlichen Einsatz elektronischer Trojaner, mit deren Hilfe sich Ermittler Zugang zu den Festplatten privater Rechner verschaffen können. Zur Begründung sagte er, die praktischen Konsequenzen dieser Vorgehensweise seien völlig unabsehbar. «Wenn man solche Staats-Trojaner programmieren lässt, würde das bedeuten, dass man im Prinzip auch letztlich Sicherheitslücken bestehen lassen muss», sagte Schaar.
Eine schnelle Rechtsgrundlage für Online-Untersuchungen forderte dagegen der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, die Menschen brauchten keine Angst davor zu haben, «jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht den Rechtsgrundsätzen entspricht». 99,9 Prozent der Bürger seien von solchen Massnahmen überhaupt nicht betroffen. Allerdings müsse man mit dem technischen Fortschritt mithalten, wenn das Internet für kriminelle Handlungen genutzt werde. «Die Online-Durchsuchung ist unerlässlich für die Strafverfolgung», sagte der BKA-Chef.

FDP-Minister gegen die Regierungspläne
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), nannte Fälle vorstellbar, «bei denen es sinnvoll sein kann, dass ermittelnde Behörden auf den Rechner einer verdächtigen Person zugreifen». Der «Sächsischen Zeitung» sagte er, dies könne beispielsweise bei einem dringenden Tatverdacht auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlages der Fall sein. Allerdings müsse ein solcher «erheblicher Eingriff in die persönlichen Schutzrechte» sehr eng beschränkt bleiben.
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll von der FDP warnte seinerseits vor einer «unreflektierten Anpassung der Strafprozessordnung auf Kosten der unbescholtenen Bürger». Es sei naiv zu glauben, «dass Terroristen ihre Bombenbaupläne auf einer Festplatte speichern, die ans Internet angeschlossen ist». Viel wirkungsvoller seien «echte Durchsuchungen», bei denen auch eine vom Netz genommene Festplatte gefunden werden könne.