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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
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Deutschland: Totalüberwachung eines ganzen Stadtteils
Dienstag, den 19. Dezember 2006 um 20:32 Uhr
In der dtsch. Stadt Stade soll ein "Problembezirk" komplett videoüberwacht werden. Die stadt wird alle Straßen und öffentlichen Plätze Videoüberwachen lassen. Die HauseigentümerInnen lassen Kameras selbst am Hauseingang und in den Hausfluren anbringen...Das Altländerviertel, gilt als der Stader „Problembezirk“, in dem ein hoher Anteil Hartz-4-EmpfängerInnen (SozialhilfeempfängerInnen) und MigrantInnen lebt. In der allgemeinen, öffentlichen Wahrnehmung, sind Verbrechen hier an der Tagesordnung. Dass es sich dabei auch ein Großteil Gerüchte handelt, stört die Stadt offenbar nicht. Ganz im Gegenteil wird diese Wahrnehmung dazu benutzt um eine Kameraüberwachung exorbitanten Ausmaßes zu instalieren.
Die Planungen sehen nicht nur eine Installation von Kameras auf den Straßen und Plätzen des Viertels , sondern auch eine systematische Überwachung der Hauseingänge und der Hausflure vor. Daneben existieren zum jetzigen Zeitpunkt offenbar schon Kameras, die die Müllablageplätze überwachen, um eine „Verschmutzung“ zu verhindern.
In einer Verlautbarung an die MieterInnen heißt es, die Daten würden 10-14 Tage lang zentral gespeichert werden. Diese Dauer erscheint unverhältnismäßig lang. Normalerweise müssen Videoaufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werdend, es sei denn, innerhalb dieses Zeitraumes, wurde eine Straftat verübt, zu dessen Beweisführung das Material herangezogen werden soll.
Weiter heißt es, dass die Speicherung der Daten notwendig sei, um Straftaten und „Verstöße gegen die Hausordnung“ zu verfolgen. Dieser Passus zeugt von der absoluten Brisanz der geplanten Überwachungsmaßnahmen. Denn hier geht es um das Zugriffsrecht auf das aufgenommende Videomaterial. Der Plan ist, dass die Hausmeister oder ähnliches Personal, das Material auswerten, um fest zu stellen, wer wann und wo eventuell gegen welche Hausordnung verstoßen haben könnte. Dies findet in einem Haus z.Z. schon statt. Extra hierfür wurde ein Videoraum mit Monitoren eingerichtet.
Zur Beruhigung der AnwohnerInnen heißt es aber auch, dass Personen, die sich „ordnungsgemäß verhalten oder benehmen“ nicht kontrolliert werden würden, - es sei denn, es gäbe einen „zu überprüfenden Vorgang“. Ein kleines Stück Real-Satrie made in Stade.
Die angestrebte Überwachung in den Häusern wird allerdings nicht von behördlicher Seite vorgenommen, sondern muss von den einzelnden EigentümerInnengesellschaften übernommen werden. Damit werden offenbar Regeln, wie etwa das Löschen der Daten nach einer vorgeschriebenen Zeit, umgangen. Denn für die Aufzeichnung von Video-Material im nicht-öffentlichen Raum gibt es in Deutschland keine genaue Regelung. Deshalb ist in Niedersachsen für die Aufzeichnung von Videomaterial im privaten Bereich das Innesnministerium zuständig und nicht der Datenschutzbeauftragte.
Doch das Innenministerium hat recht gute Erfahrungen mit dem folgsamen Stader Rat gemacht. Jüngst wurde die Einrichtung einer „Bürgerstreife“ in Stade beschlossen. Dies ist ein Pilotprojekt der Landesregierung, das vorsieht uniformierte Streifen auszurüsten, die in bestimmten Bereichen der Stadt „die Arbeit der Polizei“ unterstützen sollen. Im Gegenzug verteidigt der momentane Innenminister schon mal das dubiose Vorgehen der Stader Polizei gegen AntifaschistInnen im Herbst ´06.
Das ganze Projekt wurde bisher versucht unter völligem Schweigen zu realisieren. Keine Zeitung in oder um Stade berichtete bisher über die Baumaßnahmen im „Altländerviertel“. Auch im Viertel selbst trafen die Maßnahmen bisher nicht ausschließlich auf Ablehnung. Neben diversen kritischen Stimmen wurden auch Stimmen laut, die angaben, sich durch die Überwachung sicherer zu fühlen. Das dieses Gefühl von Sicherheit lediglich suggeriert ist, bewiesen zum Beispiel unlängst die angestiegenen Straftaten auf dem Gebiet der „Reeperbahn“ in Hamburg. Zu diesem Anstieg kam es trotz der neu instalierten Kameras.
Auch rein rechtlich betrachtet ist die Überwachung des Hauseinganges und sogar des Treppenhauses kritisch. Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass selbst bei Zustimmung aller Mietparteien eine solche Überwachung nicht legal sei, da z.B. BesucherInnen der Überwachung nicht zustimmen könnten.
Fazit: Diese Projekt der totalen Überwachung wird versucht in einem Viertel zu realisieren, das in Stade den Ruf eines gesetzlosen Raumes hat. Das dieses bei weitem nicht der Wahrheit entspricht, dürfte auch den Verantwortlichen klar sein. Wenn begonnen wird eine Überwachung in dieser Dimension durch mögliche "Vergewaltigungen im Treppenhaus" zu rechtfertigen, ohne dabei auch nur einen solchen, oder ähnlichen Fall im Viertel vorweisen zu können, dann ist das billige Bauernfängerei. Hierbei handelt es sich nicht um Argumente für eine Überwachung, sondern um eine absichtlich ins klischeehafte und emotionale getriebene Debatte. Der Grund dafür ist offensichtlich. Die Stadt, Hand in Hand arbeitend mit den WohnungseigentümerInnen versucht hier ein Projekt zu realisieren, dessen Brizanz den Verantwortlichen durchaus bewusst sein muss. Ihnen muss genauso bewusst sein, dass sich das Vorgehen in einem illegalen Rahmen bewegt. Die AnwohnerInnen wurden zu keinem Zeitpunkt in die Planungen einbezogen. Die Stadt muss also, mit dieser entsachlichten Debatte von vorn herein versuchen, einer Welle der Empörung und eventuellen Klagen den Boden zu entziehen.
Feuer und Flamme dem Überwachungsstaat !