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Massive Strafreduktion für Öko-Terrorist Camenisch

Die Zuchthausstrafe gegen Marco Camenisch für den Mord an einem Grenzwächter muss gemäss Bundesgericht von 17 auf maximal acht Jahre gesenkt werden. Indessen besteht nach Ansicht der Lausanner Richter kein Grund für Zweifel an seiner Täterschaft.
 
Das Zürcher Geschworenengericht hatte den Öko-Aktivisten im Juni 2004 für schuldig befunden, 1989 in Brusio GR einen 36-jährigen Grenzwächter mit drei Schüssen getötet zu haben. Es verurteilte Camenisch, der die Tat stets bestritten hatte, wegen Mordes zu 17 Jahren Zuchthaus, als Zusatzstrafe zu einer in Italien verhängten und verbüssten Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Kugeln nach Italien geschickt
Der Entscheid wurde vom Zürcher Kassationsgericht im vergangenen Januar bestätigt. Camenisch gelangte gegen seine Verurteilung mit zwei Beschwerden ans Bundesgericht. Es ist in seinem Urteil nun zunächst zum Schluss gekommen, dass die kantonalen Instanzen zu Recht von der Täterschaft Camenischs ausgegangen sind.
Camenisch hatte bestritten, dass die aus seiner Waffe stammenden und als Hauptbeweis gegen ihn verwendeten Kugeln mit den am Tatort gefundenen Projektilen identisch seien. Möglich sei, dass sie in Italien ausgetauscht worden seien. Die Geschosse waren nach ihrem Auffinden am Tatort an Interpol Rom geschickt worden.

Gleiches Gewicht
Dort wurden Schussversuche mit Camenischs Revolver durchgeführt. Die drei in die Schweiz retournierten Geschosse wurden dann seiner Waffe zugeordnet. Laut Bundesgericht durfte ein Austausch ausgeschlossen werden, weil das Gewicht der am Tatort gefundenen und der retournierten Kugeln aufs Hunderstelgramm übereinstimmten.
Damit sei auch der Schluss zulässig, dass Camenisch der Täter sei, zumal er sich zur Tatzeit in Brusio aufgehalten und die Waffe damals bereits besessen habe. Anzumerken bleibt, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde betreffend Vertauschung eigentlich gar nicht eingetreten ist, sich dazu aber gleichwohl geäussert hat.

Strafmathematik
Gutgeheissen hat das Bundesgericht hingegen die gegen das Strafmass gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde. Laut den Lausanner Richtern hat die Vorinstanz für die Mordtat von Brusio eine zeitlich beschränkte Zuchthausstrafe von 17 Jahren für angemessen erachtet und nicht etwa eine lebenslängliche Strafe.
Bei zeitlichen Strafen betrage die gesetzliche Obergrenze 20 Jahre. Dieses Limit gelte auch für Gesamtstrafen, also für eine Zusatzstrafe inklusive die frühere Verurteilung. Nachdem Camenisch von der italienischen Justiz bereits zu 12 Jahren verurteilt worden sei, bleibe somit nur eine maximale Zusatzstrafe von acht Jahren.

Plus acht Jahre Reststrafe
Camenisch war vom Bündner Kantonsgericht 1981 wegen eines Anschlags auf die Kraftwerkanlagen bei Bad Ragaz SG zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Kurze Zeit später flüchtete er aus der Strafanstalt Regensdorf. Die verbleibende Reststrafe von acht Jahren muss er noch verbüssen.
1991 wurde er in Italien nach einem Schusswechsel mit Polizisten verhaftet. Die italienische Justiz verurteilte ihn 1993 wegen Sprengstoffdelikten und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Nach deren Verbüssung wurde er an die Schweiz ausgeliefert. libero Marcco