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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Freiheit für die Gefangenen aus der RAF!
Donnerstag, den 23. November 2006 um 15:25 Uhr
Es sitzen immer noch 4 Gefangene aus der RAF (Roten Armee Fraktion) in deutschen Knästen, teilweise schon über 24 Jahren .Thema: Solidarität mit den politischen Gefangenen!
Es gibt noch vier politische Gefangene aus der RAF, die noch im Knast:
- Brigitte Mohnhaupt, sie sitzt insgesamt seit 28 Jahren im Gefängnis (2. Gemeration)
- Christian Klar, er sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis
- Birgit Hogefeld, sie sitzt seit 13 Jahren im Gefängnis (3.Generation)
- Eva Haule, sie ist im halboffenen Vollzug, was heißen soll, dass sie tagsüber eine Ausbildung macht und abends wieder in das Gefängnis rein muss
Zum Thema: Solidarität mit den politischen Gefangenen aus der RAF aus meiner eigenen praktischen Erfahrung: Am 03. Mai 1977 wurde ich nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit der Polizei lebensgefährlich verletzt (durch einen Schuss in den Kopf) festgenommen. Nach vier Wochen im Koma und zwei neurochirurgischen Operationen erwachte ich beim Anflug auf das berüchtigte Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Ich war desorientiert, konnte weder sprechen noch schreiben, hatte keine Erinnerungen mehr und war mit 22 Jahren im Zustand eines Kleinkindes, das die fundamentalsten Sachen lernen musste.
Das heißt, eigentlich hätte ich eine neurologische Reha gebracht werden müssen, die sich auf neurologische Ausfälle wie sprechen, schreiben, lesen usw, spezialisiert hat
Statt dessen wurde ich – wie oben gesagt – nach Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft gebracht und war dort in Totalisolation. Da ich offensichtlich haftunfähig war, entwickelte sich ziemlich bald eine Kampagne für meine Freiheit. Trotz dieser Kampagne wurde ich auch einem Schauprozess Ende April 1978 zu zweimal lebenslänglich verurteilt, weil ich bei dieser bewaffneten Auseinandersetzung mit der Polizei auch geschossen hatte, mich auch also gegen meine Festnahme gewehrt hatte. Dieser Prozess wurde durchgeführt, obwohl ich nach 11 Monaten Totalisolation weder haftfähig noch verhandlungsfähig war. So ließ ich mich an jedem Verhandlungstag ausschließen, auch bereits am ersten Tag, nachdem ich eine kurze Erklärung abgeben hatte, dass und warum ich an diesem Schauprozess nicht teilnehmen werde.
Selbst die bürgerliche Presse in der BRD kritisierte diesen Prozess als „Drahtseilakt“. Die Kampagne für meine Freiheit entwickelte sich in den ersten Wochen nach meiner Festnahme. So forderten Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Angehörige der politischen Gefangenen und andere meine sofortige Freilassung, weil ich haftunfähig war.
Es wurden über die folgenden Jahre Kundgebungen und Demonstrationen mit der Forderung nach meiner Freiheit gestellt. Gerade die Angehörigengruppe der politischen Gefangenen führten unermüdliche Kampagnen für meine (und auch andere haftunfähige Gefangene) Freiheit. Dies alles aufzulisten, würde heute die Zeit sprengen.
Wenn in der BRD Gefangene ein Lebenslänglichurteil haben, muss das Gericht, das sie verurteilt hat, nach 15 Jahren Gefangenschaft entscheiden, ob die oder Gefangene entlassen wird, oder wie viel Jahre sie noch weiter sitzen müssen. Diese Entscheidung läuft nach einer sogenannten Anhörung.
Diese „Anhörung“ war bei mir im April 1992. Dieses Gericht fühlte sich von der jahrelangen Freiheitskampagne für mich – und auch aus einer Erklärung der RAF im April – politisch unter Druck gesetzt. Und so wurde ich, trotz des zweimal Lebenslänglichurteil, nach 15 Jahren und 12 Tagen frei.
Und so komme ich zu dem Thema dieser Veranstaltung zurück. Ohne diese 15 jährige Kampagne für meine Freiheit wäre ich am 15. Mai 1992 nicht freigekommen. Außer diesem zweimal Lebenslänglichurteil hatte ich noch vier weitere Ermittlungsverfahren gegen mich laufen, die – ebenfalls aufgrund dieser Kampagne – eingestellt wurden.
Meine Freiheit am 15.Mai 1992 war das praktische Ergebnis einer erfolgreichen Kampagne. Die vier Gefangenen aus der RAF, die jetzt noch im Knast, oder wie bei Eva im halboffenen Vollzug sind, müssen bedingungslos freikommen. Und deshalb bleibt die Forderung bis sie frei sind:
BEDINGUNSLOSE FREIHEIT FÜR DIE GEFANGENEN AUS DER RAF!
Günter Sonnenberg, ehemaliger Gefangener aus der RAF, hielt diese bei der Veranstaltung am 20.Oktober zum Thema: „ Solidarität mit den politischen Gefangenen“ Diese Veranstaltung war in der B 5 in Hamburg .Das ganze war Teil der Veranstaltungsreihe 19.Oktober bis zum 15. Dezember: Berichte International 2 – Imperialismus und Widerstand
Dieser Artikel ist in der neusten Ausgabe des Gefangenen Infos 318 erschienen. Weitere Themen die Lage der USA-Gefangenen, von denen Hugo Pinell seit 42 Jahren inhaftiert ist. Zu den türkischen politischen Gefangenen, die sich seit 6 Jahren einen Hungerstreik gegen die Isolation führen.
Zu beziehen ist das Gefangenen Info übe GNN-Verlag,Neuer Kamp 25, 20359 Hamburg,BRD.
Im Netz: www.political-prisoners.net