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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Der Fall Eldar S. vor Obergericht
Mittwoch, den 15. November 2006 um 23:08 Uhr
Am kommenden Montag beginnt ein dreitägiger Prozess vor Zürcher Obergericht um den Fall Eldar S. Dabei geht es dem klägerischen Polizeiopfer um gerichtliche Beurteilung jener Vorfälle vom 21. April 2002. Eldar S., damals 19jähriger Tankwart und auf dem Weg zur Migros im HB, wurde auf der Höhe des Eingangs zur Liebfrauenkirche von zwei schwarzgekleideten Schlägern überfallen und übel zugerichtet. Später stellte sich heraus, dass es sich dabei um Zivilfahnder der Stadtpolizei handelt. Leider wurden sie noch immer nicht suspendiert.Mit dieser Ausflucht gelang es Maurer immerhin, die Medien auf ein Nebengeleise zu ziehen. Tele Züri, Tagi, Tagblatt und NZZ machten künftig aus dem arg getroffenen Polizeiopfer ein Monster. Was für die Polizeiseite wie zum Munde geredet war: Fortan konnte sie seelenruhig verbreiten, nicht Eldar sei überfallen und halb tot geschlagen worden, sondern er, der so Gewalttätige, habe auf zwei brave Polizisten eingeschlagen, die nur einer Personenkontrolle und damit ihrer Pflicht nachgekommen seien. So wurde aus dem Opfer flugs ein subtiler, wenn nicht arglistiger Täter gemacht.
Doch wer so kühn spekuliert, darf sich nicht wundern, wenn die Wahrheit auch ab und zu gewinnt. So gab es zwei Zeugen, die wegen Eldars gellender Hilfeschreie zum Geschehen vordrangen und die schwere Haue gegen ihn direkt miterlebten. Natürlich wollte die Polizei im Nachhinein nichts von ihnen wissen und wies beide beim Versuch, sich als Zeugen zu melden, höflich und wie immer völlig korrekt ab. Es bedurfte eines Anwalts, der beide Zeugen direkt zum Untersuchungsrichter führte.
Ein untätiger Bezirksanwalt namens Michael Scherrer, korrupt und käuflich und mit Geldnöten überhäuft, stellte die Untersuchung im Jahr darauf ein. So lag es an Eldars Anwalt, dagegen zu rekurrieren. Und dieser Rekurs hatte tatsächlich Erfolg.
Darauf liess Scherrer seine Gewissheit verlauten, dass sämtliche oberen Instanzen auch auf seiner Seite stünden und also nichts Ungrades an der Behandlung des jungen Tankwarts fänden (womit er vermutlich sogar richtig lag). Denn Scherrer wurde für seine Nicht-Untersuchung nicht getadelt, schon gar nicht von oben.
Weil Scherrer nichts tat, was den Namen "Untersuchung" verdient, stellte Eldars Anwalt einen Ablehnungsantrag gegen ihn. Darauf reagierte Scherrer aber böse sauer und schmetterte seine Abberufung in eigener Sache natürlich entschieden ab. So musste Eldars Anwalt beim Obergericht rekurrieren.
Dort wurde Scherrer aber, wie schon vermutet, brav gestützt. So musste Eldars Anwalt beim Regierungsrat rekurrieren. Dort spätestens befand man die Sache für heikel und ordnete das Obergericht an, auf seinen abschlägigen Bescheid nochmals zurückzukommen.
So begab es sich, dass das Obergericht 6 Monate nach dem 1. Urteil beschied, Scherrer sei der Fall Eldar S. doch aus der Hand zu nehmen. Vielen Dank noch, lieber Regierungsrat, auch für die freie, demokratische Entscheidung des Obergerichts!!
Danach übernahm eine "Spezialabteilung" der kantonalen Staatsanwaltschaft den Fall Eldar S. Und so wurde, nach bald vier Jahren, doch noch Anklage gegen die beiden Polizisten erhoben, gegen Eldar S., der Gerechtigkeit und des Ausgleichs wegen, aber auch. Dann wurde es Januar 06, und schon wurde der Fall Eldar S. vor dem Bezirksgericht verhandelt.
Dort kam ein ebenso korrupter und befangener Einzelrichter zum Schluss, es habe sich bei den wuchtigen Schlägen gegen Eldar bloss um Tätlichkeiten gehandelt, und diese seien leider inzwischen dummerweise verjährt.
So musste er die beiden braven Polihisten notgedrungen freisprechen und ihnen für die gemeine Vorverurteilung durch die bösen Medien je dreitausenddreihundert Franken Genugtuung zuschanzen. Das polizeiliche Gewaltexzess-Opfer Eldar ging dagegen leer aus, denn irgendwann muss ja auch die Gerichtskasse sparen.
Nun beginnt eine zweite rechtsstaatlich inspirierte Runde vor Obergericht. Zwischendurch erhob der vorgenannte Richter auch noch gegen Eldars Anwalt Anzeige, da es ihn enorm stört, dass immer wieder Zeugenprotokolle und andere Gerichtsdokumente auf Umwegen zu den Medien gelangen. Denn die teils sehr aufmerksamen Medienberichte stechen eine sich allmählich herauskristallisierende Bande von Kriminellen in Polizei und Justiz wie Hafer in der Nase.
Doch nun musste das Obergericht die Klage des Richters abweisen wegen Unerheblichkeit. Es konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wer auch immer jene Dokumente an die Medien heranträgt, aus denen Polizei und Justiz sich nicht gerne vorlesen. So gibt es ein Protokoll eines Arztes, aus welchem hervorgeht, dass die beiden Polizisten nach der Niederknüppelung Eldars absolut unverletzt waren. Vor Gericht werden sie aber erneut zünftige Nasenbeinbrüche reklamieren, zugefügt durch ihr Opfer Eldar S. Allerdings: Beweise dafür gibt es keine.
Die Spannung steigt, der Reigen für die nächste Ballade des zürcherischen Rechtsstaates unter besonderer Berücksichtigung schuldhafter Prügelpolizisten beginnt!! In der Obergerichtsarena nächsten Montag, vor einer interessierten Schar.