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Neues Demoreglement in Thun

Repression in Thun
Am Do. 2.November debattierte der thuner Stadtrat über eine Verschärfung des Demoreglements sondergleichem. Der Gemeinderat (explizit "Kessel-Heinz")forderte, dass das erscheinen am Besammlungsort einer "unbewilligten" Kundgebung strafbar sein sollte.
[TT]Teilnahme soll strafbar werden
Während der Diskussion zeichnete sich ein klarer Bruch zwischen links (SP/GFL) und Rechts (SVP/EDU) ab. Die SP versuchte durch Änderungsanträge das Gesetz abzuschwächen. Diese Anträge wurden teilweise, mithilfe der Mitteparteien durchgebracht. Schlussendlich einigte sich der Stadtrat auf einen Kompromis, der die Entfernungspflicht für Teilnehmende vorsieht, jedoch nicht wie gefordert die direkte Bestrafung.
[TT]Strengere Regeln für Demos
[Bund]Demoreglement: «Fast wie eine Ausgangssperre»
Argumentativ stützten sich die Parlamentarier auf die Demos der jüngsten Vergangenheit und prangerten an, dass es immer wieder zu Auswüchsen gekommen sei. Hier zeigt sich spätestens, dass eine verzerrte Wahrnehung der Kundgebungen existiert. So kam es in nur einmal zu Auseinanderetzungen. Am 2. Antifaspaziergang geriet eine Demo ausser Kontrolle und es kam zu fragwürdigen Sachbeschädigungen. Seither verliefen alle Kundgebungen immer friedlich und scheiterten höchstens an überdimensionierten Polizeiaufgeboten!
Führt mensch sich diese schwache Argumentation vor Augen, ist es höchst fragwürdig ob die Politiker wirkich "Chaoten" von der Stadt verhalten wollen oder einfach die ausserparlamentarische Linke schwächen.
 
Neues Demoreglement in Thun - Teilnahme soll strafbar werden Wer an einer unbewilligten Kundgebung in Thun teilnimmt, soll künftig bestraft werden können. Dies will der Gemeinderat. Der Stadtrat wird am 2. November über eine Änderung des Ortspolizeireglements entscheiden. «Das heute gültige Ortspolizeireglement ist rund 13 Jahre alt und relativ modern», sagt Sicherheitsvorsteher Heinz Leuenberger. Trotzdem soll es, geht es nach dem Thuner Gemeinderat, angepasst werden. «1993 gab es in Thun noch gar keine Demonstrationen.» Deshalb sei dieser Punkt im Ortspolizeireglement (OPR) auch nur am Rande behandelt worden. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten aber gezeigt, dass eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen nötig sei. Der Gemeinderat schlägt dem Thuner Stadtparlament deshalb vor, das OPR auf Anfang 2007 zu erweitern. Am 2. November wird der Stadtrat über eine Teilrevision des Reglements entscheiden.

Bis zu 5000 Franken Busse

Eine der wesentlichsten Änderungen sieht der Gemeinderat bei der Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen vor. Dies soll ab dem 1. Januar verboten werden. «Mit dem überarbeiteten OPR würde bereits das Erscheinen am Besammlungsort als Teilnahme gelten», erklärt Heinz Leuenberger. Und es könnte mit einer Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden. Durch eine solche Verschärfung erhofft sich der Gemeinderat eine präventive Wirkung. «Die neue Regelung soll Personen davon abhalten, überhaupt an unbewilligten Demonstrationen zu erscheinen», sagt der Sicherheitsvorsteher.

Eine solche Wirkung erhofft sich auch Erwin Rohrbach, Chef der Polizei Thun: «Bisher konnten die Teilnehmer einer unbewilligten Kundgebung nur schwer weggewiesen werden. Dafür fehlte im OPR die ausreichende gesetzliche Grundlage.» Die Polizei muss dazu allen Demonstranten beispielsweise die Strafbestimmungen vorlesen. «Eine schlicht unpraktikable Lösung», kommentiert Heinz Leuenberger. Mit der neuen Regelung sollen deshalb die Auflösung von unbewilligten Demonstrationen und spätere Strafverfolgungen erleichtert werden.
Beim Entwurf des neuen Ortspolizeireglements hat sich der Gemeinderat an ähnlichen Bestimmungen der Stadt Bern orientiert. «Das sind die neusten Formulierungen, die es in diesem Bereich gibt», erklärt Heinz Leuenberger. Mit dem Verbot der Teilnahme will der Gemeinderat aber noch einen Schritt weiter gehen als die Bundeshauptstadt. Strafbestimmungen, wie sie in Thun ab 2007 gelten sollen, werden seit Jahrzehnten auch in Zürich praktiziert.

Neue Meldepflicht

Kundgebungen sind bereits heute bewilligungspflichtig. Neu sollen auch spontane Demonstrationen einer Melde-, nicht aber einer Bewilligungspflicht unterliegen. Der Gemeinderat definiert eine spontane Demonstration als eine «unmittelbare Protestaktion auf unvorhergesehene Ereignisse aus aktuellem Anlass». Sie muss bis spätestens 48 Stunden nach der Bekanntgabe eines solchen Ereignisses stattfinden. «Diese Regelung hat praktische Gründe», erklärt Heinz Leuenberger. «Denn bei einer Demonstration wird der öffentliche Raum in Anspruch genommen.» Erst die Meldepflicht ermögliche der Polizei, Vorkehrungen für einen geordneten Ablauf zu treffen.

«Sicherheit wird erhöht»

Weiter will der Gemeinderat im überarbeiteten OPR die Pflichten der Organisatoren von Kundgebungen regeln. Diese sollen den Behörden und der Polizei als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. «So können sie sich nicht bedeckt halten oder Vermittler vorschieben», sagt Erwin Rohrbach. Der Chef der Polizei Thun sieht in den vom Gemeinderat geplanten neuen Regelungen deshalb nur Vorteile. «Dadurch würde die Verantwortlichkeit und Sicherheit erhöht.»
Lilly Toriola Thuner Tagblatt - 20.10.06