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Datensch?tzer kritisieren Beschlagnahme von Anonymisierungsservern

Am 6. September wurden in Deutschland zum zweiten Mal anonymisierungsserver beschlagnammt. Neben dem Projekt tor ist jett auch jap betroffen.
 
Das Unabh?ngige Landeszentrum f?r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisiert im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Anonymisierungsservern die Polizei. ULD-Leiter Thilo Weichert ?u?ert sich in einer Mitteilung "irritiert ?ber die mangelnde kriminalistische Professionalit?t der Ermittler". Es sei das gemeinsame Anliegen von Datensch?tzern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. Es sei bei einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss beim Anonymisierungsdienst AN.ON jederzeit m?glich, die Verbreiter von Kinderpornografie zur?ck zu verfolgen.

Am 6. September wurde laut Mitteilung des ULD auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz der Anonymisierungsserver des ULD beschlagnahmt. Die bei einem Dienstleister in Karlsruhe durchgef?hrte Beschlagnahme sei dem ULD erst nach "eigenen aufw?ndigen Recherchen am 11. September mitgeteilt" worden. Den Beschlagnahmebeschluss habe das ULD erst weitere zwei Tage sp?ter nach erneuter Nachfrage erhalten. Die Aktion stehe offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen. Ziel der Polizeiaktionen sei es, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen.

Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON seien die T?ter gewarnt worden, schreibt das ULD weiter. Die Staatsanwaltschaft habe nun zudem einen Rechner, der keine weiteren Erkenntnisse bringen werde, da AN.ON keine Verbindungsdaten speichere. "Jedem Internet-Kriminalisten m?sste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert. Alle rechtlichen und technischen Informationen sind ?ffentlich im Internet abrufbar; das ULD steht zur Beratung der Strafverfolger bereit", erl?utert Weichert

Dar?ber hinaus sei es mehr als fahrl?ssig, dass die Strafverfolger mit ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer machten, "indem sie vorl?ufig mit dem ULD-Rechner den einzigen von einer deutschen unabh?ngigen Beh?rde betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und dadurch den Schutz vor Netzspionage verhindern". Das ULD weist darauf hin, dass AN.ON ein vom Bundesministerium f?r Wirtschaft und Arbeit gef?rdertes Projekt sei. Es erm?gliche Web-Nutzern, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es diene ? wie vom deutschen Telediensterecht gefordert ? der Gew?hrleistung des Datenschutzes im weltweiten Netz und werde auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt. Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. Der Dienst AN.ON ist wieder im Netz, "bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner", versprechen die Datensch?tzer. (anw/c't)