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G8 Evian 2003 - Aubonne: Letzte Berufung abgelehnt

G8 Evian 2003: Kantonalgericht bestätigt Straffreiheit der Schweizer Polizei Letzte Berufung im Fall “Aubonne-Brücke” abgelehnt
Sieben Monate nach dem umstrittenen Freispruch der beiden Polizisten, die bei den G8-Protesten in Evian 2003 um ein Haar 2 Aktivisten getötet hatten, wies das Kantonalgericht Waadt heute den Revisionsantrag der AktivistInnen Martin Shaw (England) und Gesine Wenzel (Deutschland) zurück.
aubonne
 
Mit einem weithin als Justizskandal bezeichneten Urteil waren Polizeioberwachtmeister Claude Poget (Waadt) und Polizeibeamte Michael Deiss (Schaffhausen) am 17. Februar diesen Jahres frei gesprochen worden. Beide mussten sich für einen Vorfall auf der Aubonne-Brücke verantworten, bei dem die Polizei das Kletterseil der beiden Aktivisten durchtrennte und den 23m-Fall von Martin Shaw verursachte, der knapp überlebte, jedoch schwere Knochenbrüchen davontrug.

Heute wies das Kantonalgericht den Revisionsantrag zurück.

Gesine Wenzel, deren Leben nur durch die schnelle Reaktion der Aktivisten auf der Brücke gerettet wurde, sagte : « Ich hoffe, diese Entscheidung hat nun jedem klar gemacht, dass dieses System von Grund auf faul ist. Es gibt keine neutrale Justiz und keine Gleichheit vor dem Gesetz. Wir sind dafür schuldig gesprochen worden mit unserer Blockade-Aktion das Leben der Autofahrer auf der Brücke gefährdet zu haben. Der Polizei jedoch, die uns um ein Haar getötet hätte, waschen die Gerichte das Blut von der Weste. Mit diesem Urteil hat das Kantonalgericht unter Beweis gestellt, dass es in der Schweiz keine Möglichkeit gibt, die Polizei für ihren Machtmissbrauch zur Verantwortung zu ziehen, nicht einmal, wenn es eindeutige Videoaufnahmen gibt. Unser Fall ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Straffreiheit der Polizei in der Schweiz ist unantastbar.»

Martin Shaw hat von dem 23m-Fall, der in schweren Knochenbrüchen in Fuss und Rücken resultierte, bleibende Schäden davongetragen. Es ist die Verantwortung der Waadter Regierung Entschädigung zu zahlen, doch nun könnte diese den skandalösen Freispruch nutzen, um Schadensersatzzahlungen zu verweigern und sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Bis zum heutigen Tag hat sich die Kantonsregierung weder entschuldigt noch Ansätze gezeigt, ihre Polizeistrategien zu überprüfen – trotz der Tatsache, dass, wie während des Prozesses offenkundig wurde, Information, Kommunikation und Koordination der Polizei katastrophale Mängel aufwiesen.
Martin Shaw sagte: « Ich werde für den Rest meines Lebens unter den Schäden leiden. Sie machen mir außerdem die Ausübung meines Berufes als Elektriker unmöglich. Nach dem G8 haben alle Ladenbesitzer, deren Schaufenster währen der Proteste zu Bruch gingen, Entschädigungszahlungen erhalten. Aktivisten jedoch, denen die Polizei die Knochen brach, werden nie einen Pfennig sehen. Das ist das wahre Gesicht ihrer « Demokratie ». »

Dieser Revisionsantrag war die letzte gerichtliche Möglichkeit, die Polizei zur Verantwortung zu ziehen. Es besteht keine Möglichkeit gegenüber einem höheren Gericht Einspruch zu erheben, denn der Schweizer Staat hat ein Gesetz verabschiedet, das es Bürgern verbietet, gegen die Polizei vor das Bundesgericht zu ziehen.
Der Anwalt der Aktivisten, Jean-Pierre Garbade, erklärte: « Es steht fest, dass die beiden Polizeibeamten das Gesetz gebrochen haben. Die Tatsache, dass das Kantonalgericht ihnen mit fadenscheinigen Begründungen die Straffreiheit garantiert, lässt schwere Zweifel am Schutz der Bürgerrechte in der Schweiz aufkommen. Beweis ist allein schon die Haltung des Staatsanwaltes, der sich weigerte, die Anklage aufrecht zu erhalten. »

Die Aktivisten unterstrichen: « Dies ist genau der Grund, weshalb wir an direkte Aktion und Selbstverwaltung glauben. Der demokratische Anschein dieses Systems ist eine Täuschung. Der G8 ist das beste Beispiel für ihre Heuchelei. Diese Entscheidung hat unsere Ansichten nur gestärkt. Unser Kampf geht weiter. »

Mehr Information auf:
www.aubonnebridge.net

Hintergrundinformation :
Martin Shaw and Gesine Wenzel verloren um ein Haar ihr Leben, als sie am 1. Juni 2003 mit der Aubonne-Gruppe die Autobahn Genf-Lausanne blockierten, um das Durchkommen einer G8-Delegation zu verhindern. Die Polizei zerstörte alle Sicherheitsmassnahmen der Aktivisten und schnitt letztendlich das Kletterseil durch, an dem Martin und Gesine hingen. Beide Aktivisten wurden im Mai 2004 für Eingriff in den Strassenverkehr und Gefährung der Leben der Autofahrer schuldig gesprochen und erhielten Bewährungsstrafen. Sie erstatten Anzeige gegen die Polizei. Der Untersuchungsrichter wies die Anklage zurück und erst in einem Revisionsverfahren wurde entschieden, den Einsatzleiter auf der Brücke, Claude Poget, und den Polizisten, der das Seil durchschnitt, Michael Deiss, vor Gericht zu bringen. Nach einem dreitätigen Verfahren im Januar 2006 entschied der Staatsanwalt, Daniel Stoll, die Anklage zurück zu ziehen mit der Begründung, dass, objektiv gesehen, die Polizei eine Reihe von Fehlern gemacht habe, dies aber subjektiv gesehen durch den Druck, der auf ihnen lastete, verständlich sei. Ausserdem sei der Polizei Aktionen dieser Art unbekannt gewesen. Der Richter, Pierre Bruttin, urteilte daraufhin, die Polizei sei unschuldig, und erklärte, dass die Aktivisten die Schuld für den Vorfall trügen, - wenn sie nicht von der Brücke gehangen hätten, hätte die Polizei das Seil gar nicht durchschneiden können.

Pressekontakte :
Anwalt Jean-Piere Garbade (fr, de, en, es): 0041 22 32 957 52
Weitere Informationen und Photos in hoher Auflösung: www.aubonnebridge.net