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Prozess Kurt von Allmen gegen Stadtpolizisten Prozess Kurt

In der Nacht auf den 14. März 2002 verlässt Kurt von Allmen um ca. 1 Uhr 30 die Zürcher Pigalle-Bar und rennt los zu seinem Auto. Gleichzeitig startet Polizist Steiner mit 2 Kollegen, um einen Einsatz wegen eines gemeldeten Einbruchs zu fahren. Eine halbe Stunde zuvor habe er noch einen Arrestanten freigelassen, richtet er dem Richter treuherzig aus. Um ca. 01.45 Uhr treffen sich die beiden an der Unteren Zäune 19, Höhe drittes Fenster, Kurt dabei aber auf grausamste Weise eingeklemmt: Polizist Steiner hatte ihn dort inzwischen mittels eines Polizeibusses an die Hauswand geklatscht. Und zerquetscht ihm das linke Bein, welches ihm später amputiert werden musste.
 
Der heutige Prozess vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts demonstrierte erneut eine ganz abartig spezielle Zürcher Polizeikultur: Danach hätte Kurt von vornherein felsenfest damit rechnen müssen, dass der Fahrer volles Rohr mit dem Polizeiauto auf ihn zielt. Kurt aber glaubte, auf der Trottoirseite am Polizeiauto vorbeizukommen. Während der Bus ca. 15 km/h langsam schlich, befand sich Kurt in grossem Speed, er war sogar schneller unterwegs als das vor ihm plötzlich auftauchende Polizeiauto. Dass der Fahrer statt ihn zu kreuzen ihn vorsätzlich abdrängen, bewusst catchen und absichtlich einklemmen würde, darauf wäre er aufgrund seiner bisherigen Lebenserfahrung nie gekommen. Kurt, jetzt weisst Du es besser, und musst dafür einen verdammt hohen Preis bezahlen, Dein linkes Bein ist im Eimer!!

Ein arroganter Schnösel von Anwalt des fehlbaren Polizisten plädierte 90 Minuten lang exakt in diesem Ton. Kurt sei selber Schuld, er hätte doch klar erkennen müssen, dass er bei Nichtanhalten platt gedrückt würde. Denn Steiner, sein Mandant, habe extra Gas gegeben, um überhaupt den 11cm hohen Randstein zu erklimmen in der Absicht, danach den Polizeibus korrekte 30 cm vor der Hauswand zum Stillstand zu bringen. Damit hätte Kurt's Durchkommen verhindert werden sollen. Ihm wäre dann immer noch der Weg nach rechts offen geblieben. Dass Kurt dennoch links vorbei wollte, sei „unfassbar“. „Manchmal geschehen Dinge, die wir nicht begreifen können“, flötete der Bullenanwalt dem Richter zu. Wahrlich, ganz Unrecht hat er nicht. Die Polizei pflegt tatsächlich ein sonderbar eigenes Weltverständnis, das sich sonst nirgendwo in unserer Kultur findet.

Kurt sagt, er habe nicht bemerken können, dass die Polizei etwas von ihm wolle. Niemand aus der Polizeiauto-Besatzung hätte versucht ihn zu warnen oder gar anzuhalten, nicht visuell, nicht akustisch; sie hätten ihn einfach mit dem Fahrzeug an eine Wand gedrückt (den Oberkörper konnte er gerade noch rechtzeitig in die Fensternische retten).
Die Anklage benötigte, weil es um Polizisten geht, viereinhalb Jahre, um festzustellen, dass bei Steiner „Nichtbeherrschen des Fahrzeugs“ und *fahrlässige schwere Körperverletzung“ vorliegen. Steiner sei aber von Beginn weg geständig gewesen, was eine Strafreduktion von einem Drittel ergebe. Strafantrag somit ursprünglich: 5 Monate bedingt. Strafantrag neu: Nur noch 4 Monate. Denn die Untersuchung dauert ja schon viereinhalb Jahre, was strafmildernd sei, so begründet der Staatsanwalt den erteilten Rabatt.
Aufgrund des unstrittigen Tathergangs beharrte Kurts Anwältin stets auf Vorsatz, und klagte konsequent „vorsätzliche schwere Körperverletzung“ und „eventualvorsätzlichen, gemeinschaftlich begangenen Tötungsversuch“ ein. Doch dann erhielt der angeklagte Polizist Steiner durch den Staatsanwalt Schützenhilfe. Dieser liess sich lieber auf die polizeiliche Erfindung „Fehlmanipulation“ ein, wonach das ABS versagt habe, auch habe Steiner das Fahrzeug nicht im Griff gehabt. Dem wiederum setzt die Anwältin entgegen: Einen so hohen Randstein zu überwinden und erst noch den Passanten erfolgreich einzuklemmen, sei eher die Visitenkarte eines guten Busfahrers, der Vorsatz ergebe sich aus diesen Umständen von selbst. Von Vorsatz wollte aber weder die Staatsanwaltschaft, noch das Ober-, Kassations- oder Bundesgericht etwas wissen.
Irgendwann in dieser Verhandlung, befand der Richter, durfte auch Polizeiopfer Kurt gnädigst mal etwas sagen, was er denn auch tat: Der Vorfall habe in seinem Leben eine 180°-Wende bewirkt, die Phantom-Schmerzen wie auch die Behinderung seien gross, es gebe leider keine brauchbare Therapie, seine Morphium-Dosierung sei recht hoch. Es gebe aber auch Momente, wo die Schmerzmittel über Stunden nicht anschlagen würden. Kurt benötigt zudem neuroleptische Medikamente. Sein Arbeitspensum musste er auf 40% herunterfahren. Er glaubte damals einfach nicht an sowas Abgründiges, dass man ihn mit dem Polizeiauto einquetschen würde. Er fühlte sich wie ein Kaninchen gejagt.
Aber Vorsatz, nein, das war es nicht. Kaninchen klagen ja auch nicht. Bei Steiner handelt es sich, laut staatlich bezahltem Anwalt (was soviel wie ein 2. parteiischer Staatsanwalt ist), um einen besonders besonnenen, zurückhaltenden, ja vorbildlichen Polizisten mit hoher Sozialkompetenz (Jahressalär Fr. 87'000). Er MUSSTE den Passanten Kurt für einen flüchtenden Einbrecher halten, obwohl dieser dem Signalement des angeblich Gesuchten überhaupt nicht entsprach. Auch hält es die Polizei für ausgesprochen sinnlos und kann nicht verstahn, unbedingt zwischen einem Polizeiauto und einer sich gerade anbietenden Hausmauer durchdrängeln zu wollen. Denn jetzt hat er ja den Dreck!! Dass Kurt nicht ahnte, dass Bullenautos auf Passanten angesetzt werden, geht Steiners Anwalt nicht in den Schädel.
So ist Steiners Verschulden denn auch sehr minimal, ja sein Verhalten grenzt sozusagen an einen Freispruch, sagte der Polizeianwalt dem Gericht. „Der Geschädigte“, liess er zudem verlauten, „ist am Unfall nicht schuldlos“. Denn gäbe es ihn nicht, so hätte es auch keinen Unfall gegeben. Man müsse anerkennen, dass Passanten mittels Polizeiauto der Weg abgeschnitten werden dürfe. Wer dann halt drunter komme, sei selber schuld.
Weiter konterte Steiners Anwalt Kurt's Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen, indem er auf die bisherigen Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 90'000 verwies. Zu deutsch: Die Untersuchung hat schon so viel gekostet, da sollten Sie nicht noch Geldforderungen stellen.
„Convicting the Victim“ (das Opfer schuldig sprechen) befand Kurt's Anwältin diese Strategie. Sowas kenne sie sonst nur aus Vergewaltigungs-Prozessen. Danach bekam der Bullenanwalt allerdings aucn noch durch den Staatsanwalt auf die Rübe: Es gehe nicht an, für den angeklagten Polizisten eine blosse Busse über Fr. 2'000 zu beantragen, angesichts der objektiven Schwere der Tatverletzung (Bein weg, ein Leben lang Schmerzen). Und es sei zudem stossend, wenn dem unschuldigen Opfer eine Mitschuld angelastet werde. Kurt's Anwältin schloss mit dem Hinweis, es könne nicht angehen, „dass er nicht bestraft wird, nur weil er Polizist ist“.
Man wird sehen, wohin sich der Richterspruch wird neigen. Der Richter vermied es, wie üblich im Falle angeklagter Polizisten, ein Urteil gleich nach der Verhandlung zu verkünden. Ein solches wird erst im Laufe der nächsten Monate erwartet, da es rückwärtiger Absprachen mit der angeschuldigten Stadtpolizei bedarf. Der Polizist per se hat kaum grössere Kratzer zu befürchten. Auch fährt er nach wie vor, und durch keine Instanz gehindert, mit Polizeifahrzeugen herum. Vielleicht wird er ja schon bald wieder jemanden zerquetschen. Drum Obacht, wenn Du einen Polizeibus herumfahren siehst!!





In der Nacht auf den 14. März 2002 verlässt Kurt von Allmen um ca. 1 Uhr 30 die Zürcher Pigalle-Bar und rennt los zu seinem Auto. Gleichzeitig startet Polizist Steiner mit 2 Kollegen, um einen Einsatz wegen eines gemeldeten Einbruchs zu fahren. Eine halbe Stunde zuvor habe er noch einen Arrestanten freigelassen, richtet er dem Richter treuherzig aus. Um ca. 01.45 Uhr treffen sich die beiden an der Unteren Zäune 19, Höhe drittes Fenster, Kurt dabei aber auf grausamste Weise eingeklemmt: Polizist Steiner hatte ihn dort inzwischen mittels eines Polizeibusses an die Hauswand geklatscht. Und zerquetscht ihm das linke Bein, welches ihm später amputiert werden musste.

Der heutige Prozess vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts demonstrierte erneut eine ganz abartig spezielle Zürcher Polizeikultur: Danach hätte Kurt von vornherein felsenfest damit rechnen müssen, dass der Fahrer volles Rohr mit dem Polizeiauto auf ihn zielt. Kurt aber glaubte, auf der Trottoirseite am Polizeiauto vorbeizukommen. Während der Bus ca. 15 km/h langsam schlich, befand sich Kurt in grossem Speed, er war sogar schneller unterwegs als das vor ihm plötzlich auftauchende Polizeiauto. Dass der Fahrer statt ihn zu kreuzen ihn vorsätzlich abdrängen, bewusst catchen und absichtlich einklemmen würde, darauf wäre er aufgrund seiner bisherigen Lebenserfahrung nie gekommen. Kurt, jetzt weisst Du es besser, und musst dafür einen verdammt hohen Preis bezahlen, Dein linkes Bein ist im Eimer!!

Ein arroganter Schnösel von Anwalt des fehlbaren Polizisten plädierte 90 Minuten lang exakt in diesem Ton. Kurt sei selber Schuld, er hätte doch klar erkennen müssen, dass er bei Nichtanhalten platt gedrückt würde. Denn Steiner, sein Mandant, habe extra Gas gegeben, um überhaupt den 11cm hohen Randstein zu erklimmen in der Absicht, danach den Polizeibus korrekte 30 cm vor der Hauswand zum Stillstand zu bringen. Damit hätte Kurt's Durchkommen verhindert werden sollen. Ihm wäre dann immer noch der Weg nach rechts offen geblieben. Dass Kurt dennoch links vorbei wollte, sei „unfassbar“. „Manchmal geschehen Dinge, die wir nicht begreifen können“, flötete der Bullenanwalt dem Richter zu. Wahrlich, ganz Unrecht hat er nicht. Die Polizei pflegt tatsächlich ein sonderbar eigenes Weltverständnis, das sich sonst nirgendwo in unserer Kultur findet.

Kurt sagt, er habe nicht bemerken können, dass die Polizei etwas von ihm wolle. Niemand aus der Polizeiauto-Besatzung hätte versucht ihn zu warnen oder gar anzuhalten, nicht visuell, nicht akustisch; sie hätten ihn einfach mit dem Fahrzeug an eine Wand gedrückt (den Oberkörper konnte er gerade noch rechtzeitig in die Fensternische retten).
Die Anklage benötigte, weil es um Polizisten geht, viereinhalb Jahre, um festzustellen, dass bei Steiner „Nichtbeherrschen des Fahrzeugs“ und *fahrlässige schwere Körperverletzung“ vorliegen. Steiner sei aber von Beginn weg geständig gewesen, was eine Strafreduktion von einem Drittel ergebe. Strafantrag somit ursprünglich: 5 Monate bedingt. Strafantrag neu: Nur noch 4 Monate. Denn die Untersuchung dauert ja schon viereinhalb Jahre, was strafmildernd sei, so moniert der Staatsanwalt den erteilten Rabatt.
Aufgrund des unstrittigen Tathergangs beharrte Kurts Anwältin stets auf Vorsatz, und klagte konsequent „vorsätzliche schwere Körperverletzung“ und „eventualvorsätzlichen, gemeinschaftlich begangenen Tötungsversuch“ ein. Doch dann erhielt der angeklagte Polizist Steiner durch den Staatsanwalt Schützenhilfe. Dieser liess sich lieber auf die polizeiliche Erfindung „Fehlmanipulation“ ein, wonach das ABS versagt habe, auch habe Steiner das Fahrzeug nicht im Griff gehabt. Dem wiederum setzt die Anwältin entgegen: Einen so hohen Randstein zu überwinden und erst noch den Passanten erfolgreich einzuklemmen, sei eher die Visitenkarte eines guten Busfahrers, der Vorsatz ergebe sich aus diesen Umständen von selbst. Von Vorsatz wollte aber weder die Staatsanwaltschaft, noch das Ober-, Kassations- oder Bundesgericht etwas wissen.
Irgendwann in dieser Verhandlung, befand der Richter, durfte auch Polizeiopfer Kurt gnädigst mal etwas sagen, was er denn auch tat: Der Vorfall habe in seinem Leben eine 180°-Wende bewirkt, die Phantom-Schmerzen wie auch die Behinderung seien gross, es gebe leider keine brauchbare Therapie, seine Morphium-Dosierung sei recht hoch. Es gebe aber auch Momente, wo die Schmerzmittel über Stunden nicht anschlagen würden. Kurt benötigt zudem neuroleptische Medikamente. Sein Arbeitspensum musste er auf 40% herunterfahren. Er glaubte damals einfach nicht an sowas Abgründiges, dass man ihn mit dem Polizeiauto einquetschen würde. Er fühlte sich wie ein Kaninchen gejagt.
Aber Vorsatz, nein, das war es nicht. Kaninchen klagen ja auch nicht. Bei Steiner handelt es sich, laut staatlich bezahltem Anwalt (was soviel wie ein 2. parteiischer Staatsanwalt ist), um einen besonders besonnenen, zurückhaltenden, ja vorbildlichen Polizisten mit hoher Sozialkompetenz (Jahressalär Fr. 87'000). Er MUSSTE den Passanten Kurt für einen flüchtenden Einbrecher halten, obwohl dieser dem Signalement des angeblich Gesuchten überhaupt nicht entsprach. Auch hält es die Polizei für ausgesprochen sinnlos und kann nicht verstahn, unbedingt zwischen einem Polizeiauto und einer sich gerade anbietenden Hausmauer durchdrängeln zu wollen. Denn jetzt hat er ja den Dreck!! Dass Kurt nicht ahnte, dass Bullenautos auf Passanten angesetzt werden, geht Steiners Anwalt nicht in den Schädel.
So ist Steiners Verschulden denn auch sehr minimal, ja sein Verhalten grenzt sozusagen an einen Freispruch, sagte der Polizeianwalt dem Gericht. „Der Geschädigte“, liess er zudem verlauten, „ist am Unfall nicht schuldlos“. Denn gäbe es ihn nicht, so hätte es auch keinen Unfall gegeben. Man müsse anerkennen, dass Passanten mittels Polizeiauto der Weg abgeschnitten werden dürfe. Wer dann halt drunter komme, sei selber schuld.
Weiter konterte Steiners Anwalt Kurt's Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen, indem er auf die bisherigen Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 90'000 verwies. Zu deutsch: Die Untersuchung hat schon so viel gekostet, da sollten Sie nicht noch Geldforderungen stellen.
„Convicting the Victim“ (das Opfer schuldig sprechen) befand Kurt's Anwältin diese Strategie. Sowas kenne sie sonst nur aus Vergewaltigungs-Prozessen. Danach bekam der Bullenanwalt aucn noch durch den Staatsanwalt auf die Rübe: Es gehe nicht an, für den angeklagten Polizisten eine blosse Busse über Fr. 2'000 zu beantragen, angesichts der objektiven Schwere der Tatverletzung (Bein weg, ein Leben lang Schmerzen). Und es sei zudem stossend, wenn dem unschuldigen Opfer eine Mitschuld angelastet werde. Kurt's Anwältin schloss mit dem Hinweis, es könne nicht angehen, „dass er nicht bestraft wird, nur weil er Polizist ist“.
Man wird sehen, wohin sich der Richterspruch wird neigen. Der Richter vermied es, wie üblich im Falle angeklagter Polizisten, ein Urteil gleich nach der Verhandlung zu verkünden. Ein solches wird erst im Laufe der nächsten Monate erwartet, da es rückwärtiger Absprachen mit der angeschuldigten Stadtpolizei bedarf. Der Polizist per se hat kaum grösseren Kratzer zu befürchten. Auch fährt er nach wie vor, und durch keine Instanz gehindert, mit Polizeifahrzeugen herum. Vielleicht wird er ja schon bald wieder jemanden zerquetschen. Drum Obacht, wenn Du einen Polizeibus herumfahren siehst!!