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Hooligangesetz tritt Anfang 2007 in Kraft

Randalierer im Sport können bald härter angepackt werden. Mit einer Meldepflicht, einem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen die Gewalttäter von Stadien ferngehalten werden.
 

Nachdem das Referendum gegen das Hooligangesetz gescheitert ist, hat der Bundesrat die neuen Massnahmen am Mittwoch auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Dank der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sollen notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen ferngehalten werden können. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank eingerichtet, in der Hooligans erfasst werden.

Mit einer Meldepflicht, einem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen die Gewalttäter von Stadien ferngehalten werden. Diese Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Die Revision tritt damit pünktlich vor dem Anpfiff der Fussball- EM 2008 und vor der Eishockey-WM in Kraft. Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, sind Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht vorerst bis Ende 2009 befristet. Bereits ausgearbeitet ist die Verordnung zum Hooligangesetz.

Wegen rechtsstaatlicher Bedenken hatten Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine die Gesetzesrevision mit dem Referendum bekämpft. Sie waren aber schon bei der Unterschriftensammlung gescheitert, möglicherweise als Folge der schweren Fussballkrawalle von Mitte Mai in Basel.

 

Quelle: 20 Minuten