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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Drohnen: ?berwachung aus der Luft wird erlaubt
Sonntag, den 27. August 2006 um 19:49 Uhr
Künftig sollen militärische Drohnen und Helikopter auch auch für die Grenzüberwachungen und an Grosseinsätzen wie beispielsweise der EM 2008 zum Einsatz kommen können.Wie VBS-Mediensprecher Sebastian Hueber einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte, regelt es auch den Einsatz militärischer Überwachungsmittel zu zivilen Zwecken, also etwa den Drohnen- Einsatz oder Helikopter-Flüge zur Grenzüberwachung oder zur Unterstützung der Polizei.
Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) habe seit längerem an der Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz militärischer Überwachungsmittel zu zivilen Zwecken gearbeitet, sagte Hueber.
Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf wird Bedenken des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hans-Peter Thür Rechnung getragen.
Einsatz erfolgt subsidiär
In dem am vergangenen Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) regelt der Bundesrat den Drohnen-Einsatz für zivile Zwecke.
Das MIG erlaubt den Einsatz der fliegenden Kameras der Armee sowie anderer Überwachungsmittel grundsätzlich und befristet an der Grenze und an Grossanlässen. Bewilligungsbehörde ist der Bundesrat, wenn es eilt die Armeespitze.
Bereits im Juli hatte der Bundesrat den Einsatz von Drohnen und Armee-Helikoptern mit Infrarot-Kameras für die Überwachung der Grenze genehmigt. Dabei wird vorerst bis zur definitiven gesetzlichen Regelung auf die Aufzeichnung von Personendaten verzichtet.
Nicht nur an der Grenze werden militärische Überwachungsmittel subsidiär eingesetzt. So wurde etwa der antifaschistische Abendspaziergang vom 1. April auf Antrag der Berner Behörden von einem Superpuma der Armee beobachtet.
Ein weiteres Beispiel datiert von Mitte August, als ein Superpuma-Helikopter in Oberriet SG mit einer Wärmebildkamera einen vermissten Rentner in einem Rübenacker ortete.
Zur Überwachung der Grenzen mit Drohnen fanden 2005 Testflüge statt. Das Aufklärungsdrohnensystem ADS-95 und die mit einer Infrarot-Kamera ausgerüsteten Superpuma-Helikopter sollen auf Gesuch des Grenzwachtkorps punktuell zum Einsatz kommen.