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OSZE bem?ngelt Medienfreiheit in der Schweiz

Die OSZE kritisiert die Schweiz, weil ihre Justiz in der CIA-Affäre Ermittlungen gegen den «SonntagsBlick» aufgenommen hat. Die Geheimhaltung sei nicht Aufgabe der Medien.
 
Der Beauftragte für Medienfreiheit verlangt, dass Schweizer Medien wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht belangt werden.

In einem Brief an die Bundesräte Christoph Blocher und Samuel Schmid schreibt der OSZE-Beauftragte Mikols Haraszti, dass die Schweiz im Strafgesetzbuch eine Lücke schliessen müsse.

Medien sollten nicht dafür bestraft werden, weil sie als vertraulich klassierte Informationen enthüllten, hat Haraszti in seinem Brief laut einer Mitteilung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom Donnerstag geschrieben. Dies gelte auch für militärische Geheimnisse.

Geheimhaltung nicht Aufgabe der Medien

Die Geheimhaltung sei Aufgabe der Behörden, nicht der Medien. Deshalb müssten bei Informationslecks einzig die Informanten bei den Behörden dafür verantwortlich gemacht werden und nicht die Medien, die die Information veröffentlicht hätten.

Das Strafgesetz solle künftig «in Einklang mit modernen Konzepten des der Geheimhaltung übergeordneten öffentlichen Interesses stehen», fordert Haraszti. Der Schutz der Regierung und das Recht der Öffentlichkeit auf Information sollten ausgeglichen sein.

Er habe von Blocher und Schmid verlangt, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit die «Verfolgung der Medien im Fall des SonntagsBlicks» begrenzt werde.

Der Sprecher von Bundesrat Blochers Justizdepartement (EJPD), Livio Zanolari, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Schreiben Harasztis eingetroffen sei. Es sei in Form eines Faxes via das Aussenministerium (EDA) eingetroffen. Der Zürcher «Tagesanzeiger» hatte zuvor von dem Schreiben berichtet.

«Wir haben vom Fax Kenntnis genommen», sagte Zanolari. Zum weiteren Vorgehen des EJPD wollte er keine Stellung nehmen. Bei Schmids Departement VBS äusserte sich Sprecher Sebastian Hueber in gleicher Weise.

Bundesanwaltschaft und Militärjustiz

Gegen den «SonntagsBlick» ermittelt die Blochers Justizdepartement (EJPD) zugeordnete Bundesanwaltschaft (BA). Auch die Militärjustiz, die im VBS angesiedelt ist, hat Ermittlungen aufgenommen.

Dabei geht es um Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung von amtlichen militärischen Geheimnissen. Während die Militärjustiz gegen Unbekannt ermittelt, geht die BA direkt gegen «SonntagsBlick»- Chefredaktor Christoph Grenacher sowie zwei seiner Journalisten vor.

Der «SonntagsBlick» hatte am 8. Januar berichtet, dass der Schweizer Geheimdienst (SND) einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums an die ägyptische Botschaft in London abgefangen habe.

Darin sei von 23 irakischen und afghanischen Bürgern die Rede, die auf einem US-Stützpunkt in Rumänien vom US-Geheimdienst CIA verhört worden seien. Ähnliche Verhörzentren gebe es in der Ukraine, im Kosovo, in Mazedonien und Bulgarien.