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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst
Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun
Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012)
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend
Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0
Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz
Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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OSZE bem?ngelt Medienfreiheit in der Schweiz
Donnerstag, den 19. Januar 2006 um 19:19 Uhr
Die OSZE kritisiert die Schweiz, weil ihre Justiz in der CIA-Affäre Ermittlungen gegen den «SonntagsBlick» aufgenommen hat. Die Geheimhaltung sei nicht Aufgabe der Medien.In einem Brief an die Bundesräte Christoph Blocher und Samuel Schmid schreibt der OSZE-Beauftragte Mikols Haraszti, dass die Schweiz im Strafgesetzbuch eine Lücke schliessen müsse.
Medien sollten nicht dafür bestraft werden, weil sie als vertraulich klassierte Informationen enthüllten, hat Haraszti in seinem Brief laut einer Mitteilung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom Donnerstag geschrieben. Dies gelte auch für militärische Geheimnisse.
Geheimhaltung nicht Aufgabe der Medien
Die Geheimhaltung sei Aufgabe der Behörden, nicht der Medien. Deshalb müssten bei Informationslecks einzig die Informanten bei den Behörden dafür verantwortlich gemacht werden und nicht die Medien, die die Information veröffentlicht hätten.
Das Strafgesetz solle künftig «in Einklang mit modernen Konzepten des der Geheimhaltung übergeordneten öffentlichen Interesses stehen», fordert Haraszti. Der Schutz der Regierung und das Recht der Öffentlichkeit auf Information sollten ausgeglichen sein.
Er habe von Blocher und Schmid verlangt, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit die «Verfolgung der Medien im Fall des SonntagsBlicks» begrenzt werde.
Der Sprecher von Bundesrat Blochers Justizdepartement (EJPD), Livio Zanolari, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Schreiben Harasztis eingetroffen sei. Es sei in Form eines Faxes via das Aussenministerium (EDA) eingetroffen. Der Zürcher «Tagesanzeiger» hatte zuvor von dem Schreiben berichtet.
«Wir haben vom Fax Kenntnis genommen», sagte Zanolari. Zum weiteren Vorgehen des EJPD wollte er keine Stellung nehmen. Bei Schmids Departement VBS äusserte sich Sprecher Sebastian Hueber in gleicher Weise.
Bundesanwaltschaft und Militärjustiz
Gegen den «SonntagsBlick» ermittelt die Blochers Justizdepartement (EJPD) zugeordnete Bundesanwaltschaft (BA). Auch die Militärjustiz, die im VBS angesiedelt ist, hat Ermittlungen aufgenommen.
Dabei geht es um Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung von amtlichen militärischen Geheimnissen. Während die Militärjustiz gegen Unbekannt ermittelt, geht die BA direkt gegen «SonntagsBlick»- Chefredaktor Christoph Grenacher sowie zwei seiner Journalisten vor.
Der «SonntagsBlick» hatte am 8. Januar berichtet, dass der Schweizer Geheimdienst (SND) einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums an die ägyptische Botschaft in London abgefangen habe.
Darin sei von 23 irakischen und afghanischen Bürgern die Rede, die auf einem US-Stützpunkt in Rumänien vom US-Geheimdienst CIA verhört worden seien. Ähnliche Verhörzentren gebe es in der Ukraine, im Kosovo, in Mazedonien und Bulgarien.