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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Keine Elektroschockger?te bei Ausschaffung

Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Vereinheitlichung der polizeilichen Zwangsmassnahmen verabschiedet. Sie sieht definitiv keine Anwendung von Elektroschockgeräten (Taser) vor.
 
Die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Ausschaffungen soll einheitlich geregelt werden.

Die Elektroschockgeräte waren in der Vernehmlassung auf massive Kritik gestossen, unter anderem von SP und Grünen, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und von verschiedenen Hilfswerken. Daraufhin hatte der Bundesrat beschlossen, diese Geräte nicht in die Liste der zulässigen Waffen aufzunehmen.

Er bestätigte dies nun in der Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz. Die einheitliche und klare Regelung solle sicherstellen, dass die Polizei bei der Anwendung von Zwang verhältnismässig vorgehe, hält der Bundesrat fest. Zulassen will er Handschellen und andere Fesseln sowie Diensthunde.

Verboten sind dagegen neben den Elektroschockgeräten Massnahmen, welche die Atemwege beeinträchtigen oder die Gesundheit der betroffenen Person gefährden könnten. Untersagt ist im neuen Gesetz auch der Einsatz von Arzneimitteln an Stelle von Zwangsmassnahmen - etwa um eine Person zu beruhigen oder zu betäuben.

Das neue Gesetz gilt für die Polizeiorgane des Bundes sowie für die Kantonspolizeien bei der Rückführung von Ausländern und bei Transporten von Personen im Auftrag der Bundesbehörden.
Quelle: SDA