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Versch?rfungen im Asyl- und Ausl?nderrecht
Montag, den 12. Dezember 2005 um 14:42 Uhr
Die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht sind unter Dach. Nothilfe wird Abgewiesenen unter der Voraussetzung der «Mitwirkung» gewährt. Vorläufigen aufgenommen wird, wer in der Heimat «konkret gefährdet» ist.
Der Ständerat hat sich bei den letzten umstrittenen Paragrafen im Asyl- und im Ausländergesetz dem Nationalrat angepasst. Ohne Diskussion folgte er den Anträgen seiner Staatspolitischen Kommission.
Vorläufige Aufnahme kann unter anderem gewährt werden, wenn eine Person in der Heimat «konkret gefährdet» ist. Die kleine Kammer hatte zuerst die Formulierung «in ihrer Existenz konkret gefährdet» gewählt. Dies hätte etwa eine drohende Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und Zwangsprostitution als Gründe für eine Aufnahme ausgeschlossen.
Abgewiesene Asylsuchende erhalten mit der Asylgesetzrevision ohne Ausnahme keine Sozialhilfe mehr. Die in der Bundesverfassung verankerte Nothilfe erhalten sie unter der Bedingung, dass sie bei beim Ermitteln der Voraussetzungen für die Nothilfe mitwirken.
Das revidierte Asyl- und Ausländerrecht sieht eine Reihe von Verschärfungen vor. Auf Asylgesuche von Personen, die ohne Papiere einreisen, wird nur eingetreten, wenn Betroffene innert 48 Stunden Ausweise vorlegen oder glaubhaft begründen können, weshalb ihnen die Papiere fehlen.
Asylsuchende, die nicht mit den Behörden kooperieren, können neu bis zu zwei Jahre lang inhaftiert werden. Die Vorbereitungshaft wurde von 3 auf 6 Monate verlängert, die Ausschaffungshaft von 9 auf 18 Monate.
Nichteingeführt wird die humanitäre Aufnahme; bei den Kriterien für dievorläufige Aufnahme gibt es Anpassungen. Sind Asylsuchende gutintegriert und seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz, liegt es neuan den Kantonen, ihre vorläufige Aufnahme zu prüfen.
Quelle: Espace