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Weniger Datenschutz soll Wirtschaft schonen

Der Nationalrat hat dem neuen Datenschutzgesetz aus Rücksicht auf die Wirtschaft mehrere Zähne gezogen. So soll es weder ein neues Widerspruchsrecht noch eine umfassende Informationspflicht geben.
 

Alle weiteren Anträge von links auf Verschärfungen hat er ebenfalls abgelehnt. Erklärte Ziele: EU-Recht nicht überschreiten und die Wirtschaft schonen.

Für Einzelpersonen könnten die Rechtsverfahren zu aufwändig und zu teuer sein, hatte eine Minderheit der Rechtskommission (RK) am Donnerstag argumentiert. In solchen Fällen könnten vom Bundesrat zur Klage berechtigte Organisationen auf den Plan treten.

Neben der Einzelklage zum Schutz der Persönlichkeit sei im Datenschutzgesetz deshalb auch das Verbandsklagerecht vorzusehen. Die Mehrheit wollte nicht noch in einem weiteren Rechtsgebiet das Verbandsklagerecht einführen. Man habe mit diesem heute schon genug Probleme, meinte die SVP. Der Antrag wurde mit 88 zu 55 abgelehnt.

An Fichenskandal erinnert

Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne/VD) rief Erinnerungen an den Fichenskandal wach. Heute gebe es zunehmend mehr Überwachung mit immer ausgeklügelterer Technik - ohne dass die betroffenen Personen etwas davon merkten.

Namens einer linken Minderheit der RK stellte Menétrey-Savary den Antrag, dass wer Personendaten bearbeitet, in der Lage sein muss, Angaben über deren Herkunft zu machen. Daniel Vischer (Grüne/ZH) sprach von einem Schlüsselartikel.

Die zusätzliche Schutzbestimmung brächte die Gewissheit für die Betroffenen, dass wenn immer Daten über sie gesammelt werden, sie Auskunft darüber verlangen könnten. Denn «wir können heute ein eigentliches Datenfloating beobachten».

Unpraktikabel und teuer

Dies wäre in der Praxis nicht anwendbar und brächte erhebliche Mehrkosten, sagte Rudolf Joder (BE) namens der SVP. Der Rat müsse den Auftrag ernst nehmen, die Bedürfnisse der Wirtschaft vermehrt zu berücksichtigen.

Tatsächlich hatte im März 2004 die Mehrheit des Nationalrates eine schlankere und wirtschaftsfreundlichere Vorlage verlangt und diese mit 97 zu 64 an den Bundesrat zurückgewiesen. Nachdem der Ständerat im Juni 2004 gegen eine Rückweisung war, hatte die Rechtskommission eine Subkommission mit Änderungen beauftragt.

Justizminister Christoph Blocher bezeichnete den Antrag als unverhältnismässige Verpflichtung, auch finanziell. Die Herkunft der Daten sei in gewissen Fällen gar nicht eruierbar. Der Ansicht war auch die Mehrheit, der Vorstoss ging in der Abstimmung mit 99 zu 58 bachab.

Datensammeln nicht melden

Erfolglos blieb auch Anita Thanei (SP/ZH) mit dem Antrag, dass Betroffene bereits beim Sammeln von Daten informiert werden, nicht erst bei der Speicherung. Mit 103 zu 54 wurde das verworfen. Dies wäre eine unverhältnismässige und kaum machbare Lösung, erklärte Bundesrat Blocher.

Im Kapitel «Auskunftsrecht» obsiegte die bundesrätliche Fassung, wonach einer betroffenen Person alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der «verfügbaren» Angaben über die Herkunft der Daten mitgeteilt werden müssen. Der Antrag von Menétrey auf Streichung von «verfügbaren» verlor mit 97 zu 58.

Weiter beschloss der Rat, dass die Informationspflicht unter anderem dann entfällt, wenn die Information nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Der Antrag Menétrey, diese Einschränkung zu streichen, ging mit 109 zu 59 unter.

Mit ähnlichem Stimmenverhältnis scheiterte eine ganze Reihe weiterer Vorstösse von SP und Grünen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage im Nationalrat mit 99 zu 0 - dies bei 61 Enthaltungen im linken Lager. Sie geht an den Ständerat.
Quelle: SDA