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Z?rcher Linksradikale muss ins Gef?ngnis

Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher ist vom Bezirksgericht wegen Landfriedensbruch zu zwei Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt worden.

 

Der Staatsanwalt hatte 12 Monate Gefängnis gefordert.

Die Angeklagte sei vom Zürcher Bezirksgericht in drei Anklagepunkten freigesprochen worden, bestätigte der Staatsanwalt Daniel Jost am Dienstag eine Meldung des Regionaljournals Zürich- Schaffhausen von Schweizer Radio DRS. Im Prozess vom 7. Juni hatte er für die 55-Jährige eine wesentlich höhere Strafe gefordert.

Die Verurteilung bezieht sich gemäss Jost zum einen auf einen Landfriedensbruch vom 1. Juni 2002 vor dem Bezirksgefängnis in Zürich, wo Stauffacher gegen die Haft politischer Gefangener protestiert hatte. Und am 8. Mai 2004 nahm sie an einer unbewilligten Demonstration gegen die Inhaftierung des Öko- Terroristen Marco Camenisch teil.

«Ich bin nicht glücklich über das Urteil», sagte Jost. Und er bezeichnete es als «gar nicht mutig». Es sei schade, dass sich das Gericht auf bisherige, sehr alte Rechtssprechungen abstütze. Eine Strafe von zwei Monaten Gefängnis sei für eine derart einschlägig vorbestrafte Person wie Stauffacher die absolut unterste Grenze.

Freigesprochen wurde die Linksaktivistin im Hauptstreitpunkt, eines versuchten Landfriedensbruchs vom 1. Mai 2004 in Zürich, sowie eines Landfriedensbruchs in Basel und einer unrechtmässigen Aneignung eines Telefons.

Stauffacher war in den vergangenen Jahren immer wieder bei politischen Auseinandersetzungen auf der Strasse aktiv gewesen. Die 55-jährige Ikone der Zürcher Linksautonomen hat, wo sie auftaucht, oft eine grosse Anhängerschaft. Immer wieder war sie nach Demos in Untersuchungshaft genommen worden. Aus Protest trat sie auch schon in Hungerstreik.

Quelle: SDA