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Rechtsextremer Rütli-Redner verurteilt

Das Landgericht Uri hat einen 30-jährigen Berner der Rassendiskriminierung schuldig befunden. Er hatte im August 2007 auf dem Rütli den Holocaust geleugnet.

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Bestraft wird er mit 200 Franken Busse und einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu 100 Franken.

Am 5. August 2007 hielt das Mitglied der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) auf dem Rütli eine Rede. Das Antirassismusgesetz, sagte er, sei nur dazu da, eine geschichtliche Lüge zu stützen und dem Bürger das Aussprechen der Wahrheit zu verbieten. Seinem Vorredner, einem verurteilten Holocaust-Leugner, gratulierte er zu dessen Vorbildfunktion.

Das Landgericht Uri hatte zudem einen anderen Fall zu beurteilen, der sich am 28. Dezember 2007 im Kanton Bern ereignete. Dort soll der Angeklagte in der Nacht mehrmals «Heil Hitler» und «Sieg Heil» gerufen haben.

Im ersten Fall sprach das Gericht den Rechtsextremen laut dem am Mittwoch publizierten Urteil der Rassendiskriminierung schuldig. Im zweiten Fall sah das Gericht nur die Nachtruhestörung als erwiesen an; die vom Staatsanwalt verlangte Bestrafung wegen Rassendiskriminierung wurde abgewiesen.

Das Landgericht verurteilte den Mann zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu 100 Franken (800 Franken) sowie zu einer Busse von 200 Franken. Auch gehen 1700 Franken Verfahrenskosten zu Lasten des Angeklagten. Für den teilweisen Freispruch im Berner Fall erhält der Mann eine Entschädigung von 400 Franken.

Rechtskräftig wird das Urteil, falls innert 20 Tagen nach Zustellung keine vollständige Ausfertigung verlangt wird.

(sda)