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Beispiel: Beim Jogging von der Polizei festgenommen
Montag, den 25. Juni 2007 um 20:28 Uhr
Der seit über 10 Jahren in der Schweiz lebende A.K. (seit vier Jahren mit Schweizer Lebenspartnerin) befand sich auf einer Jogging-Runde durch Zürich. Kurz vor dem Ziel, Höhe Platzspitz/Landesmuseum, telefonierte er mit seiner Freundin. Während des Gespräches hörte sie mit, wie ihr Freund von Polizisten barsch zur Ausweiskontrolle aufgefordert wurde.Kurz darauf wurde die Verbindung unterbrochen. A.K. wurde auf den Polizeiposten Urania gebracht und dort nackt in einer Zelle eingesperrt. Es wurde Anzeige gegen ihn erstattet, weil er sich angeblich gegen die Ausweiskontrolle gewehrt habe.
Die Freundin, die noch während der rund vier Stunden dauernden Aktion die Stadtpolizei anrief, erklärte am Telefon, wo ihr Lebenspartner festgenommen worden sei, worauf die Telefonistin antwortete: «Ah, beim Affenfelsen» (ein Treffpunkt von Schwarzen). Während eines Gesprächs mit VertreterInnen der Stadtpolizei Zürich am 16. März 2005 wurde die Verwendung dieser Ortsangabe durch die Telefonistin von der Delegation von Amnesty International thematisiert.
Die PolizistInnen rechtfertigten sich damit, dass dieser Ort oft «Affenfelsen» genannt werde. Als die Lebenspartnerin später auf dem Polizeiposten eintraf, wurde ihr vorerst jede Information verweigert. A.K. soll ein Protokoll zur Unterschrift vorgelegt worden sein, das nicht seinen Aussagen entsprochen habe.
Quelle: Auszug aus der Kurzversion des Amnesty International-Polizeiberichts «Schweiz - Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz», erschienen im Juni 2007.