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Neonazis leisten ungehindert Militärdienst

Dutzende Militärangehörige brüsten sich laut einem Bericht im Internet mit ihrer rechtsextremen Einstellung – darunter sogar Führungspersonen. Sicherheitspolitiker sind empört. Der Armee sind d...
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Communiqué von A-Perron zum Angebot der Stadt Thun

Communiqué zum Angebot der Stadt bezüglich Räumlichkeiten für ein nichtkommerzielles Kulturzentrum in Thun (3. Oktober 2012) Der Gemeinderat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt für e...
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Thun schafft Freiraum für die Jugend

Thun erfüllt den Jungen einen Wunsch: Sie stellt ihnen beim Bahnhof Räume zur Verfügung. Starten könnte das einjährige Projekt im Januar.   ...
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Communiqué zum Nächtlichen Tanzvergnügen 2.0

Gestern Samstag, am 22. September nahmen wir uns mit über zweitausend Menschen die Strassen Aaraus. Obwohl wir uns nie um eine Bewilligung gekümmert haben, wurde sie uns absurderweise trotzdem ertei...
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Spur der Neonazimorde führte in die Schweiz

Die deutsche Polizei tappte bei der Aufklärung der Morde der Zwickauer Zelle lange im Dunkeln. Eine wichtige Spur hätte zu einem Berner Waffenhändler geführt. Die Behörden verfolgten sie jedoch n...
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Beispiel: Beim Jogging von der Polizei festgenommen

Der seit über 10 Jahren in der Schweiz lebende A.K. (seit vier Jahren mit Schweizer Lebenspartnerin) befand sich auf einer Jogging-Runde durch Zürich. Kurz vor dem Ziel, Höhe Platzspitz/Landesmuseum, telefonierte er mit seiner Freundin. Während des Gespräches hörte sie mit, wie ihr Freund von Polizisten barsch zur Ausweiskontrolle aufgefordert wurde.
 

Kurz darauf wurde die Verbindung unterbrochen. A.K. wurde auf den Polizeiposten Urania gebracht und dort nackt in einer Zelle eingesperrt. Es wurde Anzeige gegen ihn erstattet, weil er sich angeblich gegen die Ausweiskontrolle gewehrt habe.

Die Freundin, die noch während der rund vier Stunden dauernden Aktion die Stadtpolizei anrief, erklärte am Telefon, wo ihr Lebenspartner festgenommen worden sei, worauf die Telefonistin antwortete: «Ah, beim Affenfelsen» (ein Treffpunkt von Schwarzen). Während eines Gesprächs mit VertreterInnen der Stadtpolizei Zürich am 16. März 2005 wurde die Verwendung dieser Ortsangabe durch die Telefonistin von der Delegation von Amnesty International thematisiert.

Die PolizistInnen rechtfertigten sich damit, dass dieser Ort oft «Affenfelsen» genannt werde. Als die Lebenspartnerin später auf dem Polizeiposten eintraf, wurde ihr vorerst jede Information verweigert. A.K. soll ein Protokoll zur Unterschrift vorgelegt worden sein, das nicht seinen Aussagen entsprochen habe.

Quelle: Auszug aus der Kurzversion des Amnesty International-Polizeiberichts «Schweiz - Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz», erschienen im Juni 2007.