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nicht unwichtige Ergänzungen zu Erstfeld

Am 4. Mai wurden in Erstfeld bei einer Messerstecherei zwei Männer getötet. Seit dem Vorfall ist der mutmassliche Täter (ein 40-jähriger algerischer Asylsuchender) auf der Flucht, wird von Interpol gesucht und vorgestern Abend wurde in Aktezeichen XY sogar ein Fahndungsfoto mit dem Versprechen einer Belohnung von 10 000 Fr. publiziert. Der Tages Anzeiger Online berichtete am 5.5: "Bei der Messerstecherei waren gestern (4.5) um 3.30 Uhr in der Bar «Taverne» zwei Barbesucher getötet und zwei weitere verletzt worden. Die beiden Verletzten - ein Besucher und der Wirt - befänden sich weiterhin in Spitalpflege, teilte die Polizei weiter mit - einer nach wie vor in «sehr kritischem Zustand»."

Hier einige Punkte, die die Behörden gerne unter den Teppich kehren würden und die einmal mehr die Willkür des Schweizerischen Rechtsstaates veranschaulichen.


 

1. In Erstfeld sind zahlreiche Asylsuchende (darunter auch eine 

Familie mit Kindern) in einer Liegenschaft untergebracht, in welcher 

sich auch eine Bar befindet, die hauptsächlich der Prostitution dient. 

Die Zimmer der ausländischen Prostituierten befinden sich ebenfalls im 

Haus. Direkt gegenüber dem Eingang zur Bar ist eine kurdische Familie 

mit schulpflichtigen Kindern untergebracht. Der Besitzer der Bar ist 

gleichzeitig Besitzer der Liegenschaft und wohnt ebenfalls im Haus. 

Auch der vermutete Täter war im Haus untergebracht.


2. Am Morgen früh (ca. 6.00 h) nach der Tat wurden die Asylsuchenden 

von der Antiterror-Einheit der Urner Polizei heimgesucht. Der 

kurdische Familienvater wurde nach dem Öffnen der Wohnungstür von fünf 

maskierten Uniformierten überwältigt, auf den Boden geworfen und 

gefesselt. Ein weiteres halbes Dutzend Maskierte drangen mit 

Maschinenpistolen in alle Räume der Wohnung ein, weckten Frau und 

Kinder. Der Ehemann wurde auf einen Polizeiposten gebracht, wo er 

mehrere Stunden warten musste und nicht sprechen durfte.


3. Die Kinder und die Ehefrau, welche früher in der Türkei ähnliches 

erlebten, sind (re-)traumatisiert und benötigen jetzt psychiatrische 

Behandlung. Die Kinder können in diesem Haus nicht mehr schlafen.


4. Im Kanton Uri betreut das SRK im Auftrag des Kantons die 

Flüchtlinge und Asylsuchenden. Beim Schwerverletzten in der Bar soll 

es sich um den zuständige Betreuer des SRK handeln. In welcher 

Funktion er im Hause weilte - als Betreuer oder Konsument sexueller 

Dienstleistungen - scheint angesichts des Tatzeitpunkts (zwischen 

Mitternacht und frühem Morgen) fraglich.