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nicht unwichtige Ergänzungen zu Erstfeld
Sonntag, den 13. Mai 2007 um 11:03 Uhr
Am 4. Mai wurden in Erstfeld bei einer Messerstecherei zwei Männer getötet. Seit dem Vorfall ist der mutmassliche Täter (ein 40-jähriger algerischer Asylsuchender) auf der Flucht, wird von Interpol gesucht und vorgestern Abend wurde in Aktezeichen XY sogar ein Fahndungsfoto mit dem Versprechen einer Belohnung von 10 000 Fr. publiziert. Der Tages Anzeiger Online berichtete am 5.5: "Bei der Messerstecherei waren gestern (4.5) um 3.30 Uhr in der Bar «Taverne» zwei Barbesucher getötet und zwei weitere verletzt worden. Die beiden Verletzten - ein Besucher und der Wirt - befänden sich weiterhin in Spitalpflege, teilte die Polizei weiter mit - einer nach wie vor in «sehr kritischem Zustand»."
Hier einige Punkte, die die Behörden gerne unter den Teppich kehren würden und die einmal mehr die Willkür des Schweizerischen Rechtsstaates veranschaulichen.
1. In Erstfeld sind zahlreiche Asylsuchende (darunter auch eine
Familie mit Kindern) in einer Liegenschaft untergebracht, in welcher
sich auch eine Bar befindet, die hauptsächlich der Prostitution dient.
Die Zimmer der ausländischen Prostituierten befinden sich ebenfalls im
Haus. Direkt gegenüber dem Eingang zur Bar ist eine kurdische Familie
mit schulpflichtigen Kindern untergebracht. Der Besitzer der Bar ist
gleichzeitig Besitzer der Liegenschaft und wohnt ebenfalls im Haus.
Auch der vermutete Täter war im Haus untergebracht.
2. Am Morgen früh (ca. 6.00 h) nach der Tat wurden die Asylsuchenden
von der Antiterror-Einheit der Urner Polizei heimgesucht. Der
kurdische Familienvater wurde nach dem Öffnen der Wohnungstür von fünf
maskierten Uniformierten überwältigt, auf den Boden geworfen und
gefesselt. Ein weiteres halbes Dutzend Maskierte drangen mit
Maschinenpistolen in alle Räume der Wohnung ein, weckten Frau und
Kinder. Der Ehemann wurde auf einen Polizeiposten gebracht, wo er
mehrere Stunden warten musste und nicht sprechen durfte.
3. Die Kinder und die Ehefrau, welche früher in der Türkei ähnliches
erlebten, sind (re-)traumatisiert und benötigen jetzt psychiatrische
Behandlung. Die Kinder können in diesem Haus nicht mehr schlafen.
4. Im Kanton Uri betreut das SRK im Auftrag des Kantons die
Flüchtlinge und Asylsuchenden. Beim Schwerverletzten in der Bar soll
es sich um den zuständige Betreuer des SRK handeln. In welcher
Funktion er im Hause weilte - als Betreuer oder Konsument sexueller
Dienstleistungen - scheint angesichts des Tatzeitpunkts (zwischen
Mitternacht und frühem Morgen) fraglich.