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SDA: Rechtsextreme auf dem R?tli: Keine Strafverfahren
Dienstag, den 17. Januar 2006 um 20:00 Uhr
«Nicht jede Unflätigkeit ist verboten, auch wenn sie noch so widerlich ist», sagte ein Urner Polizeisprecher zum Auftritt der pöbelnden Rechtsextremen am 1. August auf dem Rütli.
Die Urner Polizei stellte «keine strafrechtlich relevanten Taten» fest.
Karl Egli von der Kantonspolizei Uri bestätigte einen Bericht im «SonntagsBlick». Die Auswertung der Filmaufnahmen habe keine Hinweise auf Taten erbracht, die geahndet werden müssten.
Bei der Bundesfeier auf der Rütliwiese hatten Hunderte von Rechtsextremen Bundespräsident Samuel Schmid beschimpft. Während der Ansprache pfiffen und buhten sie jedesmal, wenn Schmid auf die Integration von Ausländern zu sprechen kam.
Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen zum Marsch durch Brunnen SZ, den die Rechtsextremen nach der Rütli-Feier trotz fehlender Bewilligung abhielten. Gegen 13 nachträglich identifizierte Rechtsextreme werde in dieser Sache ermittelt, bestätigte Untersuchungsrichterin Alexandra Haag.
Sie werden indes nicht wegen Rassismus belangt, sondern wegen unerlaubten Marschierens auf der Strasse - wenn überhaupt. Laut der Untersuchungsrichterin ist nämlich noch nicht sicher, ob die Rechtsextremen zur Rechenschaft gezogen werden, da sie die Polizei damals gewähren liess, um eine Eskalation zu vermeiden.